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Dies betrifft neben dem Hauptgebäude am Augsburger Prinzregentenplatz auch alle weiteren Dienststellen in Augsburg, Diedorf, Gersthofen, Stadtbergen und Schwabmünchen. Das Jobcenter Augsburger Land hat an diesem Tag regulär geöffnet. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, dies bei ihrer Terminplanung zu berücksichtigen.

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Wohnungsbindungsrecht (Wohnberechtigung)

Wohnen ist ein Grundbedürfnis des Menschen. Da auf dem privaten Wohnungsmarkt preisgünstiger Wohnraum nicht in erforderlichem Maße zur Verfügung steht, fördert der Staat den Bau von Sozialwohnungen, die zu einer erschwinglichen Miete angeboten werden können.

Finanziell nicht sehr leistungsstarke Haushalte können sich um eine staatlich geförderte Mietwohnung bewerben. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landratsamtes Augsburg beraten dazu und prüfen, ob die Voraussetzungen für die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins gegeben sind.

Susanne Denk
Telefon:
0821 3102 2475
Fax:
0821 3102 1475
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Alexandra Geh
Telefon:
0821 3102 2405
Fax:
0821 3102 1405
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