Jobcenter Augsburger Land bleibt am 11. Dezember geschlossen
Das betrifft sowohl die Hauptgeschäftsstelle in Augsburg sowie auch die Zweiggeschäftsstelle in Schwabmünchen. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, dies bei ihrer Terminplanung zu beachten.
Alle InformationenImmobilienmarktbericht
Der Immobilienmarktbericht soll die Transparenz auf dem Grundstücksmarkt stärken und als Entscheidungsgrundlage beim Erwerb bzw. Verkauf oder der Grundstückswertermittlung dienen.
Die Berichte beinhalten Daten über die An- und Verkäufe des regionalen Marktes und untersuchen mittels statistischer Methoden Einflüsse auf den Kaufpreis. Grundlage sind beurkundeten Kaufverträge.
DATEN FÜR DIE WERTERMITTLUNG / STEUERLICHE BEWERTUNG
Für Sachverständige in der Grundstückswertermittlung werden eine Reihe von statistischen Daten wie Vergleichsfaktoren, Sachwertfaktoren und Liegenschaftszinssätze sowie Ertragsfaktoren angeboten. Diese können mithilfe eines PDF-Rechners für die Verkehrswertermittlung angewandt werden. Insbesondere der Gebäudefaktor kann als überschlägigen Wertansatz eingesetzt werden und findet als Vergleichsfaktor Berücksichtigung in der steuerlichen Bewertung.
Durch die Eingabe von wertbeeinflussenden Grundstücksmerkmalen wird der gewünschte Faktor bzw. Zinssatz mithilfe eines multiplen Regressionsmodells an die Gegebenheiten des Wertermittlungsobjekts angepasst.
Bisher sind folgende Berichte und PDF-Rechner erschienen:
- Immobilienmarktbericht 2023
(erschienen August 2023, neue ImmoWertV 2021)
- Immobilienmarktbericht 2021
(erschienen Dezember 2021, neue ImmoWertV 2021)
- Immobilienmarktbericht 2019
(erschienen Dezember 2019, alte ImmoWertV 2010)
HINWEIS zu steuerrechtlichen Fragen Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer und Kaufpreisaufteilung
Wenden Sie sich für steuerrechtliche Fragestellungen bitte an das zuständige Finanzamt. Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses kann dazu keine (!) Auskünfte erteilen.
Bei Rückfragen zur Bedienbarkeit und korrekten Anwendung der PDF-Rechner stehen wir Ihnen natürlich jederzeit zur Verfügung. Einzelne Auskünfte können gerne über das Antragsformular im Downloadbereich beantragt werden.