Jobcenter Augsburger Land bleibt am 11. Dezember geschlossen
Das betrifft sowohl die Hauptgeschäftsstelle in Augsburg sowie auch die Zweiggeschäftsstelle in Schwabmünchen. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, dies bei ihrer Terminplanung zu beachten.
Alle InformationenDigitaler Bauantrag
digiBG - Das digitale Genehmigungsverfahren der Bauaufsicht des Landkreises Augsburg
Der Landkreis Augsburg führt im Rahmen eines verbesserten Bürgerservices das digitale Baugenehmigungsverfahren (digiBG) ein. Von August 2021 an haben bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser (bspw. Architekten und Ingenieure) die Möglichkeit, Bauanträge digital einzureichen.
Digitale Anträge und Mitteilungen
Hierfür hat das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr hat die folgenden intelligenten elektronischen Formulare, sogenannte „Online-Assistenten“, entwickelt:
- Bauantrag, Änderungsantrag, Antrag auf Genehmigungsfreistellung
- Antrag auf Verlängerung einer Baugenehmigung, Teilbaugenehmigung oder eines Vorbescheids
- Antrag auf Vorbescheid
- Antrag auf Teilbaugenehmigung
- Antrag auf isolierte Abweichung, Befreiung oder Ausnahme
- Baubeginnsanzeige
- Anzeige der Nutzungsaufnahme
- Anzeige der Beseitigung
- Erklärung über die Erfüllung des Kriterienkatalogs
- Erstellung einer BayernID
- Sie haben bereits einen digitalen Bauantrag gestellt und wollen Unterlagen nachreichen? Dies können Sie hier tun.
Wichtige Änderung im Verfahrensablauf
Mit der Aufnahme in die DBauV kommt es zu einer wichtigen Änderung im Verfahrensablauf. Für Verfahren, in denen das Landratsamt Augsburg die abschließende Entscheidung zu treffen hat (Bauanträge, Vorbescheidsanträge, Abgrabungsanträge), tritt künftig ein Zuständigkeitswechsel bei der Antragstellung ein. Sowohl digitale als auch papiergebundene Anträge dieser Art sind daher ab 1. August direkt beim Landratsamt Augsburg, Untere Bauaufsichtsbehörde, Prinzregentenplatz 4, 86150 Augsburg zu stellen.
Kommunen bleiben am Verfahren beteiligt
Die Landkreiskommunen bleiben jedoch selbstverständlich ein unverzichtbarer Teil des baurechtlichen Genehmigungsverfahrens und werden im ersten Schritt nach Eingang der Unterlagen unverzüglich über den Antrag informiert und am Verfahren beteiligt. Nachdem die Behandlung der Anträge künftig nicht mehr nacheinander, sondern gleichzeitig erfolgt, wird eine Beschleunigung der Verfahren erwartet. Während die Kommunen innerhalb der gesetzlichen Zwei-Monats-Frist über das Einvernehmen zum Bauantrag entscheiden, besteht für das Landratsamt bereits die Möglichkeit, Fachstellen zu beteiligen und mit der weiteren Antragsbearbeitung zu beginnen.
Für Verfahren, in denen die örtlich zuständige Kommune die abschließende Entscheidung trifft (Genehmigungsfreistellungsanträge, isolierte Abweichungen von örtlichen Bauvorschriften), erfolgt die Antragstellung in Papierform nach wie vor über diese.
Über Bürgerauskunft wird der Bearbeitungsstand einsehbar
Eine weitere Neuerung mit Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger ist die Möglichkeit, durch Nutzung der sogenannten „Bürgerauskunft“ jederzeit selbst Einsicht in die eingereichten Unterlagen und den Bearbeitungsstand mittels eines eigenen Zugangscodes nehmen zu können. Über den Zugangscode können auch fehlende Unterlagen über eine Upload-Funktion direkt in das Bauprogramm des Landratsamtes Augsburg hochgeladen werden.
Hier geht es zur Bürgerauskunft.
Downloads
Ansprechperson
Ansprechpartnerin EDV und Digitalisierung
Fachbereichsleitung
Ansprechpartner EDV und Digitalisierung
Stellvertretender Fachbereichsleiter
Stellvertretender Fachbereichsleiter