Springe zum Hauptinhalt der Seite Drücken Sie Alt + c, um zum Hauptinhalt der Seite zu springen. Springe zur Hauptnavigation Drücken Sie Alt + n, um zur Hauptnavigation zu springen. Springe zur Suche Drücken Sie Alt + s, um zur Suche zu springen. Seite vorlesen Springe zu den Einstellungen zur Barrierefreiheit Drücken Sie Alt + a, um zu den Einstellungen zur Barrierefreiheit zu springen.

Das betrifft sowohl die Hauptgeschäftsstelle in Augsburg sowie auch die Zweiggeschäftsstelle in Schwabmünchen. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, dies bei ihrer Terminplanung zu beachten.

Alle Informationen

Akteneinsicht in Bestandsakten der unteren Bauaufsichtsbehörde

Allgemeines

Für Sie besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Akteneinsicht in Bestandsakten der unteren Bauaufsichtsbehörde. Diese erfolgt grundsätzlich in digitaler Form und unterfällt nach Tarif-Nr. 1.III.0/1.2 ff. der Gebührenpflicht. Die betreffenden Bauakten erhalten Sie im PDF-Format. Dies ermöglicht Ihnen eine dauerhafte Speicherung der Akten, eine Wiederholung der Akteneinsicht ist für Sie daher nicht erforderlich. Pro Akte fallen regelmäßig Gebühren in Höhe von ca. 20 EUR an, die Mindestgebühr beträgt stets 40 EUR.

Beantragung der Akteneinsicht

Den Antrag auf Akteneinsicht stellen Sie per E-Mail unter Verwendung der Adresse Akteneinsicht-Bauamt@remove-this.LRA-a.bayern.de.
Ihr Antrag enthält möglichst folgende Angaben:

  1. Ihre Angaben in Form von Vorname, Name, Anschrift, Telefonnummer
    Hinweis: Ihre Anschrift wird insb. zur Erstellung der Kostenrechnung benötigt, Ihre Telefonnummer für Rückfragen zu Ihrem Akteneinsichtsgesuch.
     
  2. Flur-Nummer mit Gemarkung des betreffenden Grundstücks, ggf. ergänzt durch die Adresse (Straße, Hausnummer, Ort) des Objekts.
     
  3. Name des Bauherrn des angefragten, auf dem Grundstück befindlichen Bauvorhabens
    Hinweis: Diese Angabe ist insbesondere bei älteren Vorhaben oder im Falle früherer Eigentümerwechsel von Bedeutung.
     
  4. Baujahr des betroffenen Bauvorhabens
     
  5. Sofern Sie nicht Eigentümer des angefragten Grundstücks sind:
    - Vollmacht des Eigentümers
    - Grundbuchauszug, auf welchem der Eigentümer genannt ist oder Grundsteuerbescheid
    - Kopie des eigenen Personalausweises oder Reisepasses

    Hinweis: Die Unterlagen fügen Sie Ihrer E-Mail als Anhang im PDF-Format oder als geeignete Bilddatei, beispielsweise .jpg-Datei oder .png-Datei, bei.
     
  6. Angaben darüber, welche Unterlagen bzgl. des Vorhabens benötigt werden
    Hinweis: Werden sämtliche Genehmigungsunterlagen benötigt oder sind entsprechende Auszüge aus den Akten ausreichend (z. B. Pläne, Genehmigungsbescheid, statische Unterlagen, Abgeschlossenheitsbescheinigung)?

Ablauf der Akteneinsicht

Geht Ihr Antrag bei uns ein, werden die jeweiligen Akten verscannt und Ihnen im Anschluss über eine Cloudlösung zum Download zur Verfügung gestellt. Der betreffende Link wird Ihnen per E-Mail übermittelt. Das für den Download erforderliche Passwort erhalten Sie ebenfalls parallel. Ab dem Zeitpunkt der Übermittlung sind die angeforderten Akten im Regelfall für 4 Wochen für Sie zum Download verfügbar.

Fragen

Ergeben sich bei Ihnen Fragen zur digitalen Akteneinsicht in Bestandakten oder zu Ihrem konkreten Antrag auf Akteneinsicht, teilen Sie uns diese gerne per E-Mail unter Verwendung der Adresse Akteneinsicht-Bauamt@remove-this.LRA-a.bayern.de mit. In diesem Zusammenhang bitten wir um Verständnis, dass es uns sowohl aus zeitlichen bzw. kapazitären Gründen als auch aus Gründen des Datenschutzes nicht möglich ist, diesbezügliche telefonische Anfragen zu beantworten.