Bekanntmachungen
Das Landratsamt Augsburg hat bei der Durchführung von Genehmigungsverfahren in Abhängigkeit vom jeweiligen Verfahrensgegenstand bzw. der beantragten Genehmigungsart in bestimmen Fällen eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen, sofern dies durch spezielle Rechtsvorschriften angeordnet ist.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird insbesondere dadurch bewirkt, dass öffentliche oder ortsübliche Bekanntmachungen sowie die Auslegung von Dokumenten zur Einsichtnahme auf der Internetseite des Landratsamtes vorgenommen werden müssen.
Sofern im Vollzug der jeweils einschlägigen Rechtsvorschriften entsprechende Öffentlichkeitsbeteiligungen durchzuführen sind, werden diese nachstehend veröffentlicht. Auf die Ausführungen in den jeweiligen Bekanntmachungen zu den Einwendungsmöglichkeiten und Einwendungsfristen wird verwiesen.
Hinweise:
- Bekanntmachungen, die über das Amtsblatt des Landkreises Augsburg veröffentlicht werden, finden Sie hier: Amtsblatt
- Genehmigungsbescheide und weitere Veröffentlichungen zu Anlagen im Anwendungsbereich der Industrieemissions-Richtlinie (sog. IE-Anlagen) finden Sie für den Bereich des Immissionsschutzrechts hier: IE-Anlagen Immissionsschutz im Landkreis und für den Bereich des Wasserrechts hier: IE-Anlagen Wasserrecht
Öffentliche Bekanntmachung und Auslegung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zehn Windenergieanlagen (WEA) des Typs Enercon E-175 EP5 E2 mit einer Nabenhöhe von 174,5 m in Bobingen auf den Flur-Nrn. 816, 820, 740, 737 und 736 der Gemarkung Reinhartshausen, durch die Wellenburg GmbH, Schloss Wellenburg, 86199 Augsburg, gemäß § 21a Abs. 1 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) i.V.m. § 19 Abs. 3 Satz 2 und 3 sowie § 10 Abs. 8 Satz 2 bis 6 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG).
Antragsteller: Wellenburg GmbH, Schloss Wellenburg, 86199 Augsburg
Vorhaben: Errichtung und Betrieb von zehn Windenergieanlagen des Typs Enercon E-175 EP5 E2 mit einer Nabenhöhe von 174,5 m in Bobingen auf den Flur-Nrn. 816, 820, 740, 737 und 736 der Gemarkung Reinhartshausen.
Öffentliche Bekanntmachung und Auslegung der Änderung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zehn Windenergieanlagen (WEA) des Typs Enercon E-175 EP5 E2 mit einer Nabenhöhe von 174,5 m in Bobingen auf den Flur-Nrn. 816, 820, 740, 737 und 736 der Gemarkung Reinhartshausen, durch die Wellenburg GmbH, Schloss Wellenburg, 86199 Augsburg, gemäß § 21a Abs. 1 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) i.V.m. § 19 Abs. 3 Satz 2 und 3 sowie § 10 Abs. 8 Satz 2 bis 6 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG);
Änderungsbescheid zur Festsetzung der Ersatzgeldzahlung vom 3. August 2026.
Antragsteller: Wellenburg GmbH, Schloss Wellenburg, 86199 Augsburg
Vorhaben: Errichtung und Betrieb von zehn Windenergieanlagen des Typs Enercon E-175 EP5 E2 mit einer Nabenhöhe von 174,5 m in Bobingen auf den Flur-Nrn. 816, 820, 740, 737 und 736 der Gemarkung Reinhartshausen; hier: Änderung der Festsetzung der Ersatzgeldzahlung
Neuberechnung der Ersatzzahlung
Vollzug der Wassergesetze;
Einleiten von gesammelten Abwässern aus dem offenen Kühlkreislauf sowie von Niederschlagswasser aus dem Schlackenbeet und von Grundwasser aus der Fundamentsicherung des Elektrolichtbogenofens 1 (EAF 1) bei Betriebsstillständen sowie Grundwasser aus der Abstromsicherung in den Lechkanal bei Kanal-km 10,5 durch die Lech-Stahlwerke GmbH, Industriestraße 1, 86405 Meitingen