Jobcenter Augsburger Land bleibt am 11. Dezember geschlossen
Das betrifft sowohl die Hauptgeschäftsstelle in Augsburg sowie auch die Zweiggeschäftsstelle in Schwabmünchen. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, dies bei ihrer Terminplanung zu beachten.
Alle InformationenHochwasserhilfen 2024
Die bisher eingegangenen Anträge auf Haushalt/Hausrat und Ölschäden an Gebäuden werden weiter mit Hochdruck bearbeitet.
Die Antragsfrist dafür endete am 30. September 2024.
Der Antrag auf Härtefonds Finanzhilfen kann ab sofort unterschrieben bis spätestens 31.10.2024 beim Landkreis Augsburg eingereicht werden. Antrag und Richtlinie sind bei den Downloads in der rechten Spalte zu finden.
Grundlegendes zur Soforthilfe
- Die Soforthilfe Hausrat / Haushalt beträgt bis zu 5.000 Euro. Wurde kein Versicherungsschutz abgeschlossen bzw. kein Nachweis über die fehlende Versicherbarkeit vorgelegt, beträgt die Soforthilfe nur bis zu 2.500 Euro.
- Wenn zum Zeitpunkt des Schadensereignisses kein Versicherungsschutz vorlag bzw. dieser nicht nachgewiesen werden kann, ist immer ein Abschlag von 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten vorzunehmen.
- Wird also bei der Antragstellung beispielsweise ein zuwendungsfähiger Schaden in Höhe von 2.000 Euro eingereicht und der Antragstellende hat keine Versicherung, so kann lediglich eine Soforthilfe in Höhe von 1.000 Euro gewährt werden.
- Liegt eine Versicherung vor, beträgt die Soforthilfe 2.000 Euro. Die Soforthilfe wird allerdings bei eventueller Gewährung weiterer finanzieller Hilfen für denselben Zweck angerechnet. Die Summe aus Soforthilfe und Versicherungsleistungen darf den tatsächlich entstandenen Schaden am Hausrat nicht übersteigen, anderenfalls wird die Soforthilfe entsprechend gekürzt.
- Wenn lediglich Schäden am Hausrat geltend gemacht werden, muss eine Hausratversicherung mit Elementarschutz nachgewiesen werden. Werden auch Gebäudeschäden geltend gemacht, muss auch eine Wohngebäudeversicherung mit Elementardeckung nachgewiesen werden, um die volle Soforthilfe erhalten zu können.
Die Erstattung von Schäden durch Grundwasser orientiert sich am Vorgehen zahlreicher Versicherungen:
- Dringt Wasser aufgrund von steigendem Grundwasser in die Immobilie ein, beispielsweise durch die Bodenplatte, Wände oder Abwasserleitungen, kann für die aufgekommenen Schäden keine Soforthilfe genehmigt werden.
- Sofern das Grundwasser jedoch zunächst an die Oberfläche getreten ist und dann von außen, also oberirdisch, in die Immobilie eingedrungen ist, kann für die aufgekommenen Schäden Soforthilfe gewährt werden.
Hilfeart | Höchstleistung | Antragseingang | Wichtige Hinweise |
Soforthilfe „Haushalt / Hausrat“ | 5.000 Euro bzw. 2.500 Euro* | bis 30. September 2024 | |
Soforthilfe „Ölschaden“ | 10.000 Euro bzw. 5.000 Euro* | bis 30. September 2024 | Der Ölschaden muss nachgewiesen werden (z. B. Fotos, kurze Stellungnahme durch Fachmann) und |
Notstandsbeihilfe aus dem „Härtefallfonds“ für Privatpersonen | individuell | bis 31. Oktober 2024 | Auf die Notstandsbeihilfe werden Soforthilfeleistungen angerechnet. Es empfiehlt sich daher vorrangig Soforthilfeleistungen zu beantragen. |
* Der halbe Betrag wird laut Richtlinie des Freistaat Bayerns ausgezahlt, wenn ein Versicherungsschutz möglich gewesen wäre, aber keine Versicherung abgeschlossen wurde.
Die Summe aus Soforthilfe und Versicherungsleistungen darf den tatsächlich entstanden Schaden an Hausrat nicht übersteigen, andernfalls wird die Soforthilfe entsprechend gekürzt oder zurückgefordert.