Ersatzausstellung des Führerscheins
Der Antrag auf Ersatzausstellung des Führerscheins ist per Post oder per Abgabe / Einwurf in der Fahrerlaubnisbehörde Gersthofen zu stellen.
Bei Verlust, Diebstahl, Änderungen etc., ist die Ausstellung eines Ersatzführerscheins erforderlich. |
Notwendige Unterlagen:
- 1 biometrisches Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2386) entspricht
- 1 Bild-/Unterschriftsblatt
- gültiger Personalausweis
Zusätzlich bei B96, B196:
- Nachweis einer Fahrerschulung im Original nach dem Muster der Anlage 7a bzw. 7b der Fahrerlaubnisverordnung
Zusätzlich bei Streichung der Schlüsselzahl 78 (Automatik):
- Name der Fahrschule oder
- Bescheinigung nach Anlage 7 der Fahrschüler- Ausbildungsverordnung
Zusätzlich bei Diebstahl und Verlust:
- Diebstahls- oder Verlustanzeige in deutscher Sprache
Zusätzlich bei Namensänderung:
- Urkunde, aus der die Namensänderung hervorgeht bzw. Ausweisdokument aus dem die Namensänderung hervorgeht
- Führerschein in Kopie
Zusätzlich bei Austragung Sehhilfe:
- Formular "Streichung Sehhilfe" (Stellungnahme Augenarzt/Augenärztin)
- ggf. OP-Bericht
- augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung
Entstehende Kosten: 28,60 Euro
Beim Verlust des Führerscheins wird regelmäßig eine Versicherung an Eides Statt entsprechend § 5 StVG gefordert. Sollte keine Verlust- oder Diebstahlsanzeige vorliegen, ist die Versicherung an Eides statt abzulegen. Hierbei fallen zusätzliche Gebühren gem. Nr. 256 GebOSt in Höhe von 30,70 Euro an.
Zentrale Kontaktmöglichkeiten:
Telefonnummer: 0821 3102 3333
Faxnummer: 0821 3102 1810
E-Mail-Adresse: fahrerlaubnis@remove-this.LRA-a.bayern.de