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Ersatzausstellung des Führerscheins

Der Antrag auf Ersatzausstellung des Führerscheins ist per Post oder per Abgabe / Einwurf in der Fahrerlaubnisbehörde Gersthofen zu stellen.


Bei Verlust, Diebstahl, Änderungen etc., ist die Ausstellung eines
Ersatzführerscheins erforderlich.

 

Notwendige Unterlagen:

  • 1 biometrisches Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2386) entspricht
  • 1 Bild-/Unterschriftsblatt 
  • gültiger Personalausweis

 

Zusätzlich bei B96, B196:

  • Nachweis einer Fahrerschulung im Original nach dem Muster der Anlage 7a bzw. 7b der Fahrerlaubnisverordnung

 

Zusätzlich bei Streichung der Schlüsselzahl 78 (Automatik):

  • Name der Fahrschule oder
  • Bescheinigung nach Anlage 7 der Fahrschüler- Ausbildungsverordnung

 

Zusätzlich bei Diebstahl und Verlust:

  • Diebstahls- oder Verlustanzeige in deutscher Sprache

 

Zusätzlich bei Namensänderung:

  • Urkunde, aus der die Namensänderung hervorgeht bzw. Ausweisdokument aus dem die Namensänderung hervorgeht
  • Führerschein in Kopie

 

Zusätzlich bei Austragung Sehhilfe:

  • Formular "Streichung Sehhilfe" (Stellungnahme Augenarzt/Augenärztin)
  • ggf. OP-Bericht
  • augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung


Entstehende Kosten: 28,60 Euro

Beim Verlust des Führerscheins wird regelmäßig eine Versicherung an Eides Statt entsprechend § 5 StVG gefordert. Sollte keine Verlust- oder Diebstahlsanzeige vorliegen, ist die Versicherung an Eides statt abzulegen. Hierbei fallen zusätzliche Gebühren gem. Nr. 256 GebOSt in Höhe von 30,70 Euro an.

 

Zentrale Kontaktmöglichkeiten:

Telefonnummer: 0821 3102 3333
Faxnummer: 0821 3102 1810
E-Mail-Adresse: fahrerlaubnis@remove-this.LRA-a.bayern.de