Springe zum Hauptinhalt der Seite Drücken Sie Alt + c, um zum Hauptinhalt der Seite zu springen. Springe zur Hauptnavigation Drücken Sie Alt + n, um zur Hauptnavigation zu springen. Springe zur Suche Drücken Sie Alt + s, um zur Suche zu springen. Seite vorlesen Springe zu den Einstellungen zur Barrierefreiheit Drücken Sie Alt + a, um zu den Einstellungen zur Barrierefreiheit zu springen.

Das Jobcenter Augsburger Land bleibt am Mittwoch, 17. Dezember 2025, ab 10 Uhr wegen einer internen Veranstaltung geschlossen. Dies betrifft sowohl die Hauptgeschäftsstelle in Augsburg sowie auch die Zweiggeschäftsstelle in Schwabmünchen. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, dies bei ihrer Terminplanung zu beachten.

Alle Informationen

Ersatzausstellung des Führerscheins

Der Antrag auf Ersatzausstellung des Führerscheins ist per Post oder per Abgabe / Einwurf in der Fahrerlaubnisbehörde Gersthofen zu stellen.


Bei Verlust, Diebstahl, Änderungen etc., ist die Ausstellung eines
Ersatzführerscheins erforderlich.

 

Notwendige Unterlagen:

  • 1 biometrisches Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2386) entspricht
  • 1 Bild-/Unterschriftsblatt
  • gültiger Personalausweis

 

Zusätzlich bei B96, B196:

  • Nachweis einer Fahrerschulung im Original nach dem Muster der Anlage 7a bzw. 7b der Fahrerlaubnisverordnung

 

Zusätzlich bei Streichung der Schlüsselzahl 78 (Automatik):

  • Name der Fahrschule oder
  • Bescheinigung nach Anlage 7 der Fahrschüler- Ausbildungsverordnung

 

Zusätzlich bei Diebstahl und Verlust:

  • Diebstahls- oder Verlustanzeige in deutscher Sprache

 

Zusätzlich bei Namensänderung:

  • Urkunde, aus der die Namensänderung hervorgeht bzw. Ausweisdokument aus dem die Namensänderung hervorgeht
  • Führerschein in Kopie

 

Zusätzlich bei Austragung Sehhilfe:

  • Formular "Streichung Sehhilfe" (Stellungnahme Augenarzt/Augenärztin)
  • ggf. OP-Bericht
  • augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung


Entstehende Kosten: 29,80 Euro plus 6,50 Euro Direktversand bei Einreichung Verlust/-Diebstahlsanzeige

Beim Verlust des Führerscheins wird regelmäßig eine Versicherung an Eides Statt entsprechend § 5 StVG gefordert. Sollte keine Verlust- oder Diebstahlsanzeige vorliegen, ist die Versicherung an Eides statt abzulegen. Hierbei fallen zusätzliche Gebühren gem. Nr. 256 GebOSt in Höhe von 30,70 Euro an.

 

Im Original eingereichte Unterlagen, welche zur Bearbeitung Ihres Anliegens vorgelegt werden (Bescheinigungen, Atteste, etc), werden bei uns nach der elektronischen Archivierung vernichtet (Ausnahme: Nachweise über Erste Hilfe). Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, bitten wir mit Übersendung der entsprechenden Unterlagen ausdrücklich um einen Hinweis.
 

Zentrale Kontaktmöglichkeiten:

Telefonnummer: 0821 3102 3333
Faxnummer: 0821 3102 1810
E-Mail-Adresse: fahrerlaubnis@remove-this.LRA-a.bayern.de