Jobcenter Augsburger Land schließt am 17. Dezember 2025 früher
Das Jobcenter Augsburger Land bleibt am Mittwoch, 17. Dezember 2025, ab 10 Uhr wegen einer internen Veranstaltung geschlossen. Dies betrifft sowohl die Hauptgeschäftsstelle in Augsburg sowie auch die Zweiggeschäftsstelle in Schwabmünchen. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, dies bei ihrer Terminplanung zu beachten.
Alle InformationenErsatzausstellung des Führerscheins
Der Antrag auf Ersatzausstellung des Führerscheins ist per Post oder per Abgabe / Einwurf in der Fahrerlaubnisbehörde Gersthofen zu stellen.
| Bei Verlust, Diebstahl, Änderungen etc., ist die Ausstellung eines Ersatzführerscheins erforderlich. |
Notwendige Unterlagen:
- 1 biometrisches Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2386) entspricht
- 1 Bild-/Unterschriftsblatt
- gültiger Personalausweis
Zusätzlich bei B96, B196:
- Nachweis einer Fahrerschulung im Original nach dem Muster der Anlage 7a bzw. 7b der Fahrerlaubnisverordnung
Zusätzlich bei Streichung der Schlüsselzahl 78 (Automatik):
- Name der Fahrschule oder
- Bescheinigung nach Anlage 7 der Fahrschüler- Ausbildungsverordnung
Zusätzlich bei Diebstahl und Verlust:
- Diebstahls- oder Verlustanzeige in deutscher Sprache
Zusätzlich bei Namensänderung:
- Urkunde, aus der die Namensänderung hervorgeht bzw. Ausweisdokument aus dem die Namensänderung hervorgeht
- Führerschein in Kopie
Zusätzlich bei Austragung Sehhilfe:
- Formular "Streichung Sehhilfe" (Stellungnahme Augenarzt/Augenärztin)
- ggf. OP-Bericht
- augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung
Entstehende Kosten: 29,80 Euro plus 6,50 Euro Direktversand bei Einreichung Verlust/-Diebstahlsanzeige
Beim Verlust des Führerscheins wird regelmäßig eine Versicherung an Eides Statt entsprechend § 5 StVG gefordert. Sollte keine Verlust- oder Diebstahlsanzeige vorliegen, ist die Versicherung an Eides statt abzulegen. Hierbei fallen zusätzliche Gebühren gem. Nr. 256 GebOSt in Höhe von 30,70 Euro an.
Im Original eingereichte Unterlagen, welche zur Bearbeitung Ihres Anliegens vorgelegt werden (Bescheinigungen, Atteste, etc), werden bei uns nach der elektronischen Archivierung vernichtet (Ausnahme: Nachweise über Erste Hilfe). Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, bitten wir mit Übersendung der entsprechenden Unterlagen ausdrücklich um einen Hinweis.
Zentrale Kontaktmöglichkeiten:
Telefonnummer: 0821 3102 3333
Faxnummer: 0821 3102 1810
E-Mail-Adresse: fahrerlaubnis@remove-this.LRA-a.bayern.de