Gesundheitsamt ordnet Abkochgebot für das Versorgungsgebiet Langerringen an
Das Staatliche Gesundheitsamt spricht ein sofortiges Abkochgebot für das Versorgungsgebiet Langerringen aus. Von der Abkochanordnung betroffen sind die Gemeinden Langerringen, Westerringen, Schwabmühlhausen, Schwabaich, Falkenberg und der Ortsteil Gennach.
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Alle InformationenErsterteilung der Fahrerlaubnis / Begleitetes Fahren ab 17 Jahre
Der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis ist persönlich auf Ihrer Wohnsitzgemeinde oder in der Fahrerlaubnisbehörde Gersthofen zu stellen.
Notwendige Unterlagen für die Klassen AM, A1, A2, A,B,BE,L,T:
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Entstehende Gebühren: 40,00 Euro ohne Probezeit
40,80 Euro mit Probezeit
Für Begleitetes Fahren mit „17” wird zusätzlich benötigt:
- Antrag „Begleitetes Fahren ab 17”
- Kopien Vorder- und Rückseite des gültigen Ausweisdokuments und des Führerscheins der Begleitpersonen
Entstehende Zusatzgebühren:
- 9,50 Euro für Prüfbescheinigung
- 11 Euro (pro Begleitperson) plus ggf. 5,31 Euro Direktversand
Hinweis:
Die Unterschriften von beiden Sorgeberechtigten sind auf dem Beiblatt „Begleitetes Fahren ab 17“ für die Bewerberin bzw. den Bewerber zwingend erforderlich. Falls ein Elternteil das alleinige Sorgerecht ausübt, ist hierfür ein entsprechender Nachweis vorzulegen
Voraussetzungen einer Begleitperson für das begleitende Fahren ab 17 Jahren
Die begleitende Person
- muss das 30. Lebensjahr vollendet haben,
- muss mindestens seit fünf Jahren Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, einer EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis sein; die Fahrerlaubnis ist durch einen gültigen Führerschein nachzuweisen, der während des Begleitens mitzuführen und zur Überwachung des Straßenverkehrs berechtigten Personen auf Verlangen auszuhändigen ist,
- darf zum Zeitpunkt der Beantragung der Fahrerlaubnis im Fahreignungsregister mit nicht mehr als einem Punkt belastet sein.
Für Informationen zur Ausnahme vom gesetzlich vorgeschriebenen Mindestalter bitten wir um Kontaktaufnahme mit der Fahrerlaubnisbehörde.
Im Original eingereichte Unterlagen, welche zur Bearbeitung Ihres Anliegens vorgelegt werden (Bescheinigungen, Atteste, etc), werden bei uns nach der elektronischen Archivierung vernichtet (Ausnahme: Nachweise über Erste Hilfe). Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, bitten wir mit Übersendung der entsprechenden Unterlagen ausdrücklich um einen Hinweis.
Zentrale Kontaktmöglichkeiten:
Telefonnummer: 0821 3102 3333
Faxnummer: 0821 3102 1810
E-Mail-Adresse: fahrerlaubnis@remove-this.LRA-a.bayern.de