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Das betrifft sowohl die Hauptgeschäftsstelle in Augsburg sowie auch die Zweiggeschäftsstelle in Schwabmünchen. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, dies bei ihrer Terminplanung zu beachten.

Alle Informationen

Ersterteilung der Fahrerlaubnis / Begleitetes Fahren ab 17 Jahre

Der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis ist persönlich auf Ihrer Wohnsitzgemeinde oder in der Fahrerlaubnisbehörde Gersthofen zu stellen.


Notwendige Unterlagen für die Klassen AM, A1, A2, A,B,BE,L,T:

  • 1 biometrisches Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung
    vom 19. Oktober 2007 (BGBl. L. S. 2386) entspricht
  • 1 Bild-/Unterschriftsblatt 
  • Original Sehtestbescheinigung gem. Anlage 6 Nr. 1 zur FeV
  • Original Erste Hilfe Nachweis (9 Unterrichtseinheiten)
  • Meldebestätigung der jeweiligen Wohnsitzgemeinde (durch Eintrag auf dem Antragsformular oder separates Dokument der Gemeinde)

Entstehende Gebühren: 39,60 Euro


Für Begleitetes Fahren mit „17” wird zusätzlich benötigt:

  • Antrag „Begleitetes Fahren ab 17”
  • Kopien Vorder- und Rückseite des gültigen Ausweisdokuments und des Führerscheins der Begleitpersonen


Entstehende Zusatzgebühren:

  • 10,80 Euro für Prüfbescheinigung 
  • 11 Euro (pro Begleitperson)


Hinweis:
Die Unterschriften von beiden Sorgeberechtigten sind auf dem Beiblatt „Begleitetes Fahren ab 17“ für die Bewerberin bzw. den Bewerber zwingend erforderlich. Falls ein Elternteil das alleinige Sorgerecht ausübt, ist hierfür ein entsprechender Nachweis vorzulegen

 

Voraussetzungen einer Begleitperson für das begleitende Fahren ab 17 Jahren

Die begleitende Person

  • muss das 30. Lebensjahr vollendet haben,
  • muss mindestens seit fünf Jahren Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, einer EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis sein; die Fahrerlaubnis ist durch einen gültigen Führerschein nachzuweisen, der während des Begleitens mitzuführen und zur Überwachung des Straßenverkehrs berechtigten Personen auf Verlangen auszuhändigen ist,
  • darf zum Zeitpunkt der Beantragung der Fahrerlaubnis im Fahreignungsregister mit nicht mehr als einem Punkt belastet sein.

 

Für Informationen zur Ausnahme vom gesetzlich vorgeschriebenen Mindestalter bitten wir um Kontaktaufnahme mit der Fahrerlaubnisbehörde.

 

Zentrale Kontaktmöglichkeiten:

Telefonnummer: 0821 3102 3333
Faxnummer: 0821 3102 1810
E-Mail-Adresse: fahrerlaubnis@remove-this.LRA-a.bayern.de