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Erweiterung der Fahrerlaubnis

Der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis ist persönlich  auf Ihrer Wohnsitzgemeinde oder in der Fahrerlaubnisbehörde Gersthofen zu stellen.

Notwendige Unterlagen:

Für die Klassen AM, A1, A2, A,B,BE,L,T:

  • 1 biometrisches Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007
    (BGBl. L. S. 2386) entspricht
  • 1 Bild-/Unterschriftsblatt 
  • Sehtestbescheinigung gem. Anlage 6 Nr. 1 zur FeV
  • Nachweis über die Ausbildung in Erste-Hilfe (9 Unterrichtseinheiten)
  • Meldebestätigung der jeweiligen Wohnsitzgemeinde (durch Eintrag auf dem Antragsformular oder separates Dokument der Gemeinde)

Entstehende Gebühren: 40,00 Euro ohne Probezeit
                                          40,80 Euro mit Probezeit 


Für die Klassen C1,C1E,C,CE:

  • Augenfachärztliches Zeugnis/Gutachten gem. Anlage 6 Nr. 2 zur FeV
  • Zeugnis/Gutachten über die körperliche und geistige Eignung gem. Anlage 5 Nr. 1 zur FeV
  • Nachweis über die Ausbildung in Erste-Hilfe (neun Unterrichtseinheiten)
  • Bescheinigung über die Berufskraftfahrerqualifikation (falls erforderlich)


Für die Klassen D1,D1E,D,DE:

  • Augenfachärztliches Zeugnis/Gutachten gem. Anlage 6 Nr. 2 zur FeV
  • Zeugnis/Gutachten über die körperliche und geistige Eignung gem. Anlage 5 Nr. 1 zur FeV
  • Gutachten eines Arbeits-oder Betriebsmediziners oder medizinisch-psychologisches Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung gem. Anlage 5 Nr. 2 FeV
  • Nachweis über die Ausbildung in Erste-Hilfe (9 Unterrichtseinheiten)
  • Behördliches Führungszeugnis (zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde)
  • Bescheinigung über die Berufskraftfahrerqualifikation (falls erforderlich)


Ausnahme Mindestalter Klasse C, CE, D und DE 

Voraussetzung für Klasse C und CE mit 18 Jahren:

  • nach erfolgter Grundqualifikation nach §4 Abs. 1 Nummer 1 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes vom 14. August 2006 (BGBl. I S 1958) in der jeweils geltenden Fassung
  • für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach
    a) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin”
    b) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb” oder
    c) einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.


Voraussetzung für Klasse D1 und D1E:

  • 18 Jahre für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach
    a) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin”
    b) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb”
    c) einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden


Voraussetzung für Klasse D und DE:

  • 23 Jahre nach beschleunigter Grundqualifikation durch Ausbildung und Prüfung nach § 4 Absatz 2 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes
  • 21 Jahre
    a) nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 Nummer 1 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes oder
    b) nach beschleunigter Grundqualifikation durch Ausbildung und Prüfung gem. § 4 Abs. 2 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes im Linienverkehr bis 50 Kilometer 
  • 20 Jahre für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach 
    a) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin”
    b) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb”
    c) einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und
    Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen
    vermittelt werden oder
  • 18 Jahre für Personen während oder nach Abschluss einer o. g. Berufsausbildung im Linienverkehr bis 50 Kilometer
  • 18 Jahre für Personen während oder nach Abschluss einer o. g. Berufsausbildung bei Fahrten ohne Fahrgäste

 

Zentrale Kontaktmöglichkeiten:

Telefonnummer: 0821 3102 3333
Faxnummer: 0821 3102 1810
E-Mail-Adresse: fahrerlaubnis@remove-this.LRA-a.bayern.de