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Dies betrifft neben dem Hauptgebäude am Augsburger Prinzregentenplatz auch alle weiteren Dienststellen in Augsburg, Diedorf, Gersthofen, Stadtbergen und Schwabmünchen. Das Jobcenter Augsburger Land hat an diesem Tag regulär geöffnet. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, dies bei ihrer Terminplanung zu berücksichtigen.

Alle Informationen

Fahrgastbeförderung

Der Antrag auf Erteilung oder Verlängerung der Fahrgastbeförderung ist persönlich auf Ihrer Wohnsitzgemeinde zu stellen.


Notwendige Unterlagen:

  • augenfachärztliches Zeugnis/Gutachten gem. Anlage 6 Nr. 2 zur FeV
  • Zeugnis/Gutachten über die körperliche und geistige Eignung gem. Anlage 5 Nr. 1 zur FeV
  • Gutachten eines Arbeits- oder Betriebsmediziners oder medizinisch-psychologisches Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung gem. Anlage 5 Nr. 2 FeV (nur bei erstmaliger Erteilung und Verlängerung ab bzw. über das 60. Lebensjahr hinaus)
  • behördliches Führungszeugnis (zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde)
  • Angabe des Betriebssitzes des Unternehmens, bei dem Fahrertätigkeit ausgeübt wird
  • Erste-Hilfe-Kurs (nur für Krankenkraftwagen erforderlich)

 

 

Entstehende Kosten:

  • 40,00 Euro (Erteilung/Erweiterung/Erteilung nach Ablauf der Gültigkeit)
  • 29,80 Euro (Verlängerung innerhalb der Frist)

 

Zentrale Kontaktmöglichkeiten:

Telefonnummer: 0821 3102 3333
Faxnummer: 0821 3102 1810
E-Mail-Adresse: fahrerlaubnis@remove-this.LRA-a.bayern.de