Das Landratsamt Augsburg bleibt am 20. Juni 2025 geschlossen
Dies betrifft neben dem Hauptgebäude am Augsburger Prinzregentenplatz auch alle weiteren Dienststellen in Augsburg, Gersthofen, Schwabmünchen und Stadtbergen. Das Jobcenter Augsburger Land hat an diesem Tag regulär geöffnet. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, dies bei ihrer Terminplanung zu berücksichtigen.
Alle InformationenInternationaler Führerschein
Allgemeines
Im Bereich der Europäischen Union dürfen Sie grundsätzlich mit Ihrem deutschen Führerschein fahren. Für viele Länder, wie z. B. die USA, benötigen Sie zusätzlich einen internationalen Führerschein. Informationen hierzu finden Sie auch in den Veröffentlichungen der Automobilclubs. Die Gültigkeit des internationalen Führerscheins beträgt ab Ausstellungstag drei Jahre.
Hinweis:
Ein internationaler Führerschein kann nur für Inhaber eines Kartenführerscheins ausgestellt werden. Wenn Sie noch keinen Kartenführerschein haben, muss Ihr Führerschein vor Ausfertigung eines internationalen Führerscheins auf den Kartenführerschein umgestellt werden. Es empfiehlt sich, die Anträge frühzeitig vor einer entsprechenden Auslandsreise zu stellen.
Notwendige Unterlagen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- 1 biometrisches Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2386) entspricht
- Führerschein im Original
Entstehende Kosten:
16,30 Euro, bei Erfordernis der Umstellung auf den Kartenführerschein entstehen zusätzlich Kosten in Höhe von 26,50 Euro.
Zentrale Kontaktmöglichkeiten:
Telefonnummer: 0821 3102 3333
Faxnummer: 0821 3102 1810
E-Mail-Adresse: fahrerlaubnis@remove-this.LRA-a.bayern.de