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Das betrifft sowohl die Hauptgeschäftsstelle in Augsburg sowie auch die Zweiggeschäftsstelle in Schwabmünchen. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, dies bei ihrer Terminplanung zu beachten.

Alle Informationen

Internationaler Führerschein

Allgemeines

Im Bereich der Europäischen Union dürfen Sie grundsätzlich mit Ihrem deutschen Führerschein fahren. Für viele Länder, wie z. B. die USA, benötigen Sie zusätzlich einen internationalen Führerschein. Informationen hierzu finden Sie auch in den Veröffentlichungen der Automobilclubs. Die Gültigkeit des internationalen Führerscheins beträgt ab Ausstellungstag drei Jahre. 

Hinweis:
Ein internationaler Führerschein kann nur für Inhaber eines Kartenführerscheins ausgestellt werden. Wenn Sie noch keinen Kartenführerschein haben, muss Ihr Führerschein vor Ausfertigung eines internationalen Führerscheins auf den Kartenführerschein umgestellt werden. Es empfiehlt sich, die Anträge frühzeitig vor einer entsprechenden Auslandsreise zu stellen.


Notwendige Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • 1 biometrisches Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2386) entspricht
  • Führerschein im Original

 

Entstehende Kosten:
16,30 Euro, bei Erfordernis der Umstellung auf den Kartenführerschein entstehen zusätzlich Kosten in Höhe von 25,30 Euro.

 

Zentrale Kontaktmöglichkeiten:

Telefonnummer: 0821 3102 3333
Faxnummer: 0821 3102 1810
E-Mail-Adresse: fahrerlaubnis@remove-this.LRA-a.bayern.de