Jobcenter Augsburger Land bleibt am 28. Januar geschlossen
Das Jobcenter Augsburger Land bleibt am Dienstag 28. Januar 2025, wegen einer internen Veranstaltung ganztägig geschlossen. Das betrifft sowohl die Hauptgeschäftsstelle in Augsburg sowie auch die Zweiggeschäftsstelle in Schwabmünchen. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, dies bei ihrer Terminplanung zu beachten.
Alle InformationenNeuerteilung nach Entzug der Fahrerlaubnis
Der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis ist persönlich auf Ihrer Wohnsitzgemeinde oder in der Fahrerlaubnisbehörde Gersthofen zu stellen.
Notwendige Unterlagen:
Für die Klassen AM, A1, A2, A, B, L, T:
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Für die Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE:
- 1 biometrisches Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007
(BGBl. L. S. 2386) entspricht - 1 Unterschriften-/Fotoaufkleber (erhältlich auf Ihrer Wohnsitzgemeinde oder in der Fahrerlaubnisbehörde Gersthofen)
- Behördliches Führungszeugnis (zu beantragen auf Ihrer Wohnsitzgemeinde)
- Augenfachärztliches Zeugnis/Gutachten gem. Anlage 6 Nr. 2 zur FeV
- Zeugnis/Gutachten über die körperliche und geistige Eignung gem. Anlage 5 Nr. 1 zur FeV
- Nachweis über die Ausbildung in Erste-Hilfe (9 Unterrichtseinheiten)
- Bescheinigung über die Berufskraftfahrerqualifikation (falls erforderlich)
Zusätzlich für die Klassen D1, D1E, D und DE:
- Gutachten eines Arbeits-oder Betriebsmediziners oder
medizinisch-psychologisches Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung gem. Anlage 5 Nr. 2 FeV
Entstehende Kosten:
- 162 Euro
Zentrale Kontaktmöglichkeiten:
Telefonnummer: 0821 3102 3333
Faxnummer: 0821 3102 1810
E-Mail-Adresse: fahrerlaubnis@remove-this.LRA-a.bayern.de