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Neuerteilung nach Entzug der Fahrerlaubnis

Der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis ist persönlich  auf Ihrer Wohnsitzgemeinde oder in der Fahrerlaubnisbehörde Gersthofen zu stellen.


Notwendige Unterlagen:

Für die Klassen AM, A1, A2, A, B, L, T:

  • 1 biometrisches Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007
    (BGBl. L. S. 2386) entspricht
  • 1 Bild-/Unterschriftsblatt (erhältlich auf der Wohnsitzgemeinde oder in der Fahrerlaubnisbehörde)
  • Sehtestbescheinigung gem. Anlage 6 Nr. 1 zur FeV
  • Behördliches Führungszeugnis (zu beantragen auf Ihrer Wohnsitzgemeinde)
  • Nachweis über die Ausbildung in Erste-Hilfe (9 Unterrichtseinheiten)
  • Meldebestätigung der jeweiligen Wohnsitzgemeinde (durch Eintrag auf dem Antragsformular oder separates Dokument der Gemeinde)


Für die Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE:

  • 1 biometrisches Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007
    (BGBl. L. S. 2386) entspricht
  • 1 Unterschriften-/Fotoaufkleber (erhältlich auf Ihrer Wohnsitzgemeinde oder in der Fahrerlaubnisbehörde Gersthofen)
  • Behördliches Führungszeugnis (zu beantragen auf Ihrer Wohnsitzgemeinde)
  • Augenfachärztliches Zeugnis/Gutachten gem. Anlage 6 Nr. 2 zur FeV
  • Zeugnis/Gutachten über die körperliche und geistige Eignung gem. Anlage 5 Nr. 1 zur FeV
  • Nachweis über die Ausbildung in Erste-Hilfe (9 Unterrichtseinheiten)
  • Bescheinigung über die Berufskraftfahrerqualifikation (falls erforderlich)


Zusätzlich für die Klassen D1, D1E, D und DE:

  • Gutachten eines Arbeits-oder Betriebsmediziners oder
    medizinisch-psychologisches Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung gem. Anlage 5 Nr. 2 FeV

Entstehende Kosten:

  • 114,30 Euro bis 185,10 Euro

 

Zentrale Kontaktmöglichkeiten:

Telefonnummer: 0821 3102 3333
Faxnummer: 0821 3102 1810
E-Mail-Adresse: fahrerlaubnis@remove-this.LRA-a.bayern.de