Umschreibung Dienstfahrerlaubnis
Der Antrag auf Umschreibung der Dienstfahrerlaubnis ist per Post oder per Abgabe / Einwurf in der Fahrerlaubnisbehörde Gersthofen zu stellen.
Eine Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, der Bundespolizei oder der Polizei berechtigt Sie nur zum Führen von Dienstfahrzeugen. Sie gilt nur für die Dauer des Dienstverhältnisses. Sie können aber auf Grund Ihrer Dienstfahrerlaubnis eine allgemeine Fahrerlaubnis in der Form eines EU-Kartenführerscheins erhalten.
Notwendige Unterlagen:
- 1 biometrisches Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2386) entspricht
- 1 Bild-/Unterschriftsblatt
- Kopie gültiger Personalausweis
- Kopie Originalführerschein
- Kopie Dienstfahrerlaubnis
Entstehende Kosten:
- 40,00 Euro
Im Original eingereichte Unterlagen, welche zur Bearbeitung Ihres Anliegens vorgelegt werden (Bescheinigungen, Atteste, etc), werden bei uns nach der elektronischen Archivierung vernichtet (Ausnahme: Nachweise über Erste Hilfe). Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, bitten wir mit Übersendung der entsprechenden Unterlagen ausdrücklich um einen Hinweis.
Zentrale Kontaktmöglichkeiten:
Telefonnummer: 0821 3102 3333
Faxnummer: 0821 3102 1810
E-Mail-Adresse: fahrerlaubnis@remove-this.LRA-a.bayern.de