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Das betrifft sowohl die Hauptgeschäftsstelle in Augsburg sowie auch die Zweiggeschäftsstelle in Schwabmünchen. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, dies bei ihrer Terminplanung zu beachten.

Alle Informationen

Verlängerung der Fahrerlaubnis für LKW und Bus

Der Antrag auf Verlängerung einer Fahrerlaubnis ist persönlich  auf Ihrer Wohnsitzgemeinde oder in der Fahrerlaubnisbehörde Gersthofen zu stellen.

Der Antrag auf Verlängerung sollte mindestens drei Monate vor Ablauf der Fahrerlaubnisklassen gestellt werden. Bei späterer Antragstellung kann eine problemlose Verlängerung vor Ablauf nicht garantiert werden. Eine frühestmögliche Antragstellung sechs Monate vor Ablauf wird ausdrücklich empfohlen!

Um eine reibungslose Verlängerung vornehmen zu können, muss der Verlängerungsantrag rechtzeitig, d. h. ca. 6 Monate vor Ablauf, gestellt werden.

Beantragung und Aushändigung/Abholung des Führerscheins muss vor Ablauf der Gültigkeit erfolgen. Nach Ablauf der Gültigkeit sind die Besitzstände wegen Ablauf der Führerscheinklasse erloschen und können nicht mehr erteilt werden. Es muss folglich ein neuer Führerschein ausgestellt werden.


Notwendige Unterlagen:

  • 1 biometrisches Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2386) entspricht
  • 1 Bild- und Unterschriftsblatt - BUB
  • Kopie des Originalführerscheins
  • Original Augenfachärztliches Zeugnis/Gutachten gem. Anlage 6 Nr. 2 zur FeV
  • Original Zeugnis/Gutachten über die körperliche und geistige Eignung gem. Anlage 5 Nr. 1 zur FeV
  • Meldebestätigung der jeweiligen Wohnsitzgemeinde (durch Eintrag auf dem Antragsformular oder separates Dokument der Gemeinde)
     

Bei Klassen D, D1, DE, D1E zusätzlich:

  • behördliches Führungszeugnis (zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde)
  • ab dem 50. Lebensjahr: Gutachten eines Arbeits-oder Betriebsmediziners oder medizinisch-psychologisches Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung gem. Anlage 5 Nr. 2 FeV


Entstehende Kosten:

  • 38,80 Euro (Verlängerung)
     

Zentrale Kontaktmöglichkeiten:

Telefonnummer: 0821 3102 3333
Faxnummer: 0821 3102 1810
E-Mail-Adresse: fahrerlaubnis@remove-this.LRA-a.bayern.de


Fahrerqualifizierungsnachweis

Seit dem 23. Mai 2021 werden zum Nachweis der Berufskraftfahrerqualifikation sogenannte Fahrerqualifizierungsnachweise von den Fahrerlaubnisbehörden ausgestellt. Dieser Nachweis löst die Eintragung der Schlüsselzahl 95 im Führerschein ab. Die bisherigen Eintragungen im Führerschein behalten bis zum Ablauf ihre Gültigkeit. Der Fahrerqualifizierungsnachweis wird standardmäßig per Direktversand von der Bundesdruckerei übersandt.

 

Notwendige Unterlagen:

  • Nur erforderlich, wenn nicht gleichzeitig ein Antrag auf Verlängerung der Fahrerlaubnis gestellt wird.
  • 1 biometrisches Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBI. I S. 2386) entspricht
  • 1 Bild- und Unterschriftsblatt – BUB
  • Personalausweis und Führerschein in Kopie
     

Bei Klassen C, C1, CE, C1E:

  • Nachweis über die Grundqualifikation oder Weiterbildung als Berufskraftfahrer für den Güterverkehr
  • ggf. Nachweis über eine andere spezielle abgeschlossene Maßnahme (Ausbildung über die Beförderung gefährlicher Güter (ADR-Schein (Kopie)), Schulung über den Schutz von Tieren beim Transport)

 

Bei Klassen D, D1, DE, D1E:

  • Nachweis über die Grundqualifikation oder Weiterbildung als Berufskraftfahrer für den Personenverkehr
     

Entstehende Kosten:

  • 32,50 Euro