Gewerblicher Güterkraftverkehr
Wichtiger Hinweis:
Seit 27. Februar 2026 gibt es Änderungen im internationalen Güterkraftverkehr:
Statt der nationalen Erlaubnis zur Durchführung gewerblichen Güterkraftverkehrs im Inland wird deutschen Unternehmen für innerstaatliche und grenzüberschreitende Güterbeförderungen nur noch eine EU-Gemeinschaftslizenz erteilt (§ 3 Güterkraftverkehrsgesetz). Noch in Verkehr befindliche nationale Erlaubnisse bleiben jedoch bis zum Ablauf ihrer Befristung gültig. Eine unbefristete Erlaubnis bleibt bis zum Ablauf des 27. Februar 2036 gültig (§ 24 Güterkraftverkehrsgesetz).
Erlaubnisse und Lizenzen
Allgemeines
Die „Nationale Erlaubnis” (gelbe Urkunde) wird seit 27.02.2026 nicht mehr erteilt.
Die „EU-Gemeinschaftslizenz” (blaue Urkunde) gilt innerstaatlich sowie grenzüberschreitend. Sie wird für bis zu 10 Jahre erteilt.
Notwendige Unterlagen für das Antragsverfahren finden Sie im Download-Bereich unter Punkt „(1) Merkblatt – Wichtige Informationen“.
EU-Fahrerbescheinigungen
Notwendige Unterlagen für das Antragsverfahren finden Sie im Download-Bereich unter Punkt „(7) Antrag auf Erteilung einer Fahrerbescheinigung“.
Fahrerkarten — digitale Kontrollgeräte
Die Fahrerkarten werden in Bayern nicht durch das Landratsamt Augsburg, sondern durch TÜV SÜD und DEKRA ausgestellt.
Zentrale Kontaktmöglichkeiten:
Telefonnummer: 0821 3102 3333
Faxnummer: 0821 3102 1810
E-Mail-Adresse: fahrerlaubnis@remove-this.LRA-a.bayern.de
Downloads
Gewerblicher Güterkraftverkehr
86368 Gersthofen
Mo. und Di. 07:30 - 15:00
Mi. 07:30 - 12:30
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Fr. 07:30 - 12:30