Springe zum Hauptinhalt der Seite Drücken Sie Alt + c, um zum Hauptinhalt der Seite zu springen. Springe zur Hauptnavigation Drücken Sie Alt + n, um zur Hauptnavigation zu springen. Springe zur Suche Drücken Sie Alt + s, um zur Suche zu springen. Seite vorlesen Springe zu den Einstellungen zur Barrierefreiheit Drücken Sie Alt + a, um zu den Einstellungen zur Barrierefreiheit zu springen.

Gewerblicher Güterkraftverkehr

 

Wichtiger Hinweis:

Seit 21. Mai 2022 gibt es Änderungen im internationalen Güterkraftverkehr:

Unternehmen, die ab dem 21. Mai 2022 Kraftfahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen im gewerblichen Güterkraftverkehr mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,5 Tonnen im grenzüberschreitenden Verkehr sowie im Kabotageverkehr einsetzen, müssen eine EU-Gemeinschaftslizenz hierfür besitzen.

Bisher war dies nur für Beförderungen über 3,5 Tonnen notwendig.

Bei Beförderungen auf nationaler Ebene bleibt die Lizenzpflicht wie bisher bei 3,5 Tonnen.
 

Zur Verdeutlichung hier zwei Fall-Beispiele:

Fall 1:

Ein deutsches Unternehmen befördert gegen Entgelt Ware für Dritte innerhalb von Deutschland mit einem Kraftfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen.
Hier handelt es sich um eine nationale Beförderung. Bei dieser Beförderung ist keine EU-Gemeinschaftslizenz / Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr erforderlich.

Fall 2:

Ein deutsches Unternehmen befördert gegen Entgelt Ware für Dritte von Deutschland nach Österreich mit einem Kraftfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,5 Tonnen.
Hier handelt es sich um eine internationale Beförderung (=grenzüberschreitend). Bei dieser Beförderung ist ab 21.05.2022 eine EU-Gemeinschaftslizenz erforderlich.


Erlaubnisse und Lizenzen

Allgemeines

Die „Nationale Erlaubnis” (gelbe Urkunde) kann ausschließlich für Transporte in Deutschland verwendet werden. Die nationale Erlaubnis wird bis zu 10 Jahren erteilt.

Die „EU-Gemeinschaftslizenz” (blaue Urkunde) gilt europaweit. Sie wird bis zu zehn Jahren erteilt. Sie gilt auch innerstaatlich, eine nationale Erlaubnis ist neben der EU-Gemeinschaftslizenz nicht erforderlich.

Das komplette Antragsverfahren sowie die Kosten sind bei beiden Varianten identisch!

Notwendige Unterlagen für das Antragsverfahren finden Sie im Download-Bereich unter Punkt „(1) Merkblatt – Wichtige Informationen“.


EU-Fahrerbescheinigungen

Notwendige Unterlagen für das Antragsverfahren finden Sie im Download-Bereich unter Punkt „(7) Antrag auf Erteilung einer Fahrerbescheinigung“.


Fahrerkarten — digitale Kontrollgeräte

Die Fahrerkarten werden nicht durch das Landratsamt Augsburg, sondern durch TÜV SÜD und DEKRA ausgestellt.


Zentrale Kontaktmöglichkeiten - Landratsamt Augsburg:
Telefonnummer: 0821 3102 3333
Faxnummer: 0821 3102 1810
E-Mail-Adresse: fahrerlaubnis@remove-this.LRA-a.bayern.de

Tiefenbacherstraße 8
86368 Gersthofen
Öffnungszeiten:
Mo. und Di. 07:30 - 15:00
Mi. 07:30 - 12:30
Do. 07:30 - 17:30
Fr. 07:30 - 12:30