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Das Staatliche Gesundheitsamt spricht ein sofortiges Abkochgebot für das Versorgungsgebiet Langerringen aus. Von der Abkochanordnung betroffen sind die Gemeinden Langerringen, Westerringen, Schwabmühlhausen, Schwabaich, Falkenberg und der Ortsteil Gennach.

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Ausfuhrkennzeichen

Sie möchten ein Fahrzeug in ein anderes Land ausführen. Die bestehende Zulassung soll vorher beendet werden oder das Fahrzeug ist bereits abgemeldet.


Hinweis:
Das Fahrzeug muss der Zulassungsbehörde zur Identifizierung vorgeführt werden.
Der Halter bzw. die Halterin muss persönlich vorstellig werden.


Notwendige Unterlagen:
Die vorhandenen Original-Fahrzeugpapiere

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Kennzeichen (wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist)
  • Versicherungsbestätigung für Ausfuhrkennzeichen
  • Gültige Hauptuntersuchung (HU)
  • Vorführpflicht
  • Steuerpflicht
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Betriebserlaubnis
  • Gewerbezulassung


Versicherungsnachweis

  • Versicherungsbestätigung

 

Kosten:
34,60 Euro zuzüglich eventueller Zusatzgebühren


Ausfuhrkennzeichen werden bis spätestens eineinhalb Stunden vor Ende der Öffnungszeiten angenommen und bearbeitet:

Montag, Dienstag: bis 14 Uhr

Donnerstag: bis 16 Uhr

Freitag: bis 11 Uhr