Ausfuhrkennzeichen
Sie möchten ein Fahrzeug in ein anderes Land ausführen. Die bestehende Zulassung soll vorher beendet werden oder das Fahrzeug ist bereits abgemeldet.
Hinweis:
Das Fahrzeug muss der Zulassungsbehörde zur Identifizierung vorgeführt werden.
Notwendige Unterlagen:
Die vorhandenen Original-Fahrzeugpapiere
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Kennzeichen (wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist)
- Versicherungsbestätigung für Ausfuhrkennzeichen
- Gültige Hauptuntersuchung (HU)
- Vorführpflicht
- Steuerpflicht
- Personalausweis oder Reisepass
- Betriebserlaubnis
- Gewerbezulassung
Versicherungsnachweis
- Versicherungsbestätigung
Kosten:
34,60 Euro zuzüglich eventueller Zusatzgebühren
Ausfuhrkennzeichen werden bis spätestens zwei Stunden vor Ende der Öffnungszeiten angenommen und bearbeitet:
Montag, Dienstag: bis 13:30 Uhr
Donnerstag: bis 15:30 Uhr
Freitag: bis 10:30 Uhr