Jobcenter Augsburger Land bleibt am 11. Dezember geschlossen
Das betrifft sowohl die Hauptgeschäftsstelle in Augsburg sowie auch die Zweiggeschäftsstelle in Schwabmünchen. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, dies bei ihrer Terminplanung zu beachten.
Alle InformationenEintrag in Firmendatei für Gewerbetreibende
Für Inhaber eines Gewerbes — mit einem höheren Zulassungsaufkommen (ab ca. zehn Zulassungen jährlich) — besteht die Möglichkeit, dieses in unserer Firmendatei eintragen zu lassen.
Hierzu muss ein Antrag des Gewerbeinhabers oder berechtigter Personen (Prokuristen) in der Zulassungsbehörde eingereicht und eine Kopie des aktuellen Handelsregisterauszuges (bei eingetragenem Gewerbe) und der Gewerbeanmeldung beigelegt werden.
Ist ein Antrag gestellt, wird Ihnen eine Zulassungsnummer zugeteilt (Beispiel 2015A0001).
Haben Sie diese Nummer von uns erhalten, ist es für künftige Zulassungsvorgänge (innerhalb des beantragten Jahres) ausreichend, in der Zulassungsbehörde die Zulassungsnummer vorzulegen.
Somit entfällt für diesen Zeitraum die Vorlage der Gewerbeanmeldung und des Handelsregisterauszuges.
Die Eintragung gilt immer nur für ein Jahr und ist für die Folgejahre, mittels Antrag neu zu beantragen!
Für einen Folgeantrag ist der vorgegebene Antrag ausreichend. Die Gewerbeanmeldung bzw. der Handelsregisterauszug müssen nicht erneut beigefügt werden, sofern sich bezüglich des Gewerbes keine Änderungen ergeben haben.
Wird innerhalb des laufenden Jahres kein Folgeantrag gestellt, wird der Eintrag zu Beginn des nächsten Jahres aus der Firmendatei gelöscht.
Ab diesem Zeitpunkt ist für jeden Zulassungsvorgang wieder die Vorlage der Gewerbeanmeldung und ggf. des Handelsregisterauszug erforderlich.
Hier können Sie einen Antrag auf Eintragung in die Firmendatei der Zulassungsbehörde stellen.
Hinweise:
Die Zuteilung einer wie oben beschriebenen Zulassungsnummer, entbindet Sie nicht von Ihren Mitteilungsverpflichtungen gegenüber der Zulassungsbehörde. Änderungen betreffend des Gewerbes (beispielsweise Änderung der Firmierung, Namensänderung, Standortwechsel etc.) müssen unverzüglich durch Vorlage entsprechender Unterlagen in der Zulassungsbehörde angezeigt werden.
Weitere Informationen und den Antrag zur Eintragung/Folgeantrag erhalten Sie auch jederzeit gerne bei den Mitarbeitern der Zulassungsbehörde.