Bundesweiter Warntag am 12. September
Am Donnerstag, 12. September 2024, werden bundesweit verschiedene Warnsysteme für den Bevölkerungsschutz getestet. Um 11 Uhr erfolgen Testwarnungen über verschiedene Kanäle, um die Funktionalität der Systeme zu überprüfen und aufeinander abzustimmen. Wichtig: Es erfolgt keine Entwarnung!
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Landratsamt am 17. September nachmittags geschlossen
Am Dienstag, 17. September 2024, bleibt das Landratsamt Augsburg aufgrund einer internen Veranstaltung nachmittags ab 13 Uhr geschlossen. Dies betrifft neben dem Hauptgebäude am Augsburger Prinzregentenplatz auch alle weiteren Dienststellen in Augsburg, Diedorf, Gersthofen, Stadtbergen und Schwabmünchen. Das Jobcenter Augsburger Land hat an diesem Tag regulär geöffnet.
Alle InformationenGebrauchtes Fahrzeug
Das Fahrzeug, welches Sie zulassen möchten, ist gebraucht. Sie haben vom Verkäufer die vollständigen Papiere mit den Kennzeichen erhalten, das Fahrzeug ist also noch zugelassen. Wenn, in diesem Fall, der bisherige Fahrzeughalter ein Kennzeichen des Landkreises Augsburg führte, können Sie es übernehmen und brauchen die Kennzeichen dann nicht vorzulegen.
Wenn Sie das Fahrzeug eines Halters gekauft haben, der außerhalb unseres Landkreises wohnt, müssen die Kennzeichen jedoch vorgelegt werden. Die Vorlage der Fahrzeugpapiere (Brief und Schein) ist in jedem Fall notwendig. Bei abgemeldeten Fahrzeugen, die keine Kennzeichen mehr führen, genügt die Vorlage von Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein.
Notwendige Unterlagen:
Die vom Verkäufer erhaltenen Original-Fahrzeugpapiere
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Kennzeichen (falls auswärtige Kennzeichen beim zugelassenen Fahrzeug)
Versicherungsnachweis
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
Angaben zum Halter
- Personalausweis des künftigen Fahrzeughalters
oder Reisepass des künftigen Fahrzeughalters in Verbindung mit Meldebescheinigung der Gemeinde - zusätzlich bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung
- Lastschrifteinzugsermächtigung für Kfz-Steuer
Hinweis:
Vollmacht + Lastschrifteinzugsermächtigung des künftigen Fahrzeughalters, soweit dieser die Zulassung nicht selbst vornimmt, zusätzlich Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
Kosten:
- Umschreibung innerhalb des Landkreises (Landkreiskennzeichen): 20,40 Euro zuzüglich eventueller Zusatzgebühren
- Umschreibung von außerhalb (auswärtiges Kennzeichen): 29,50 Euro zuzüglich eventueller Zusatzgebühren
- Kennzeichen Übernahme eines noch zugelassenen Fahrzeugs: 24,80 Euro zuzüglich eventueller Zusatzgebühren
- Kennzeichen Wechsel: 30,20 Euro zuzüglich eventueller Zusatzgebühren