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Das betrifft sowohl die Hauptgeschäftsstelle in Augsburg sowie auch die Zweiggeschäftsstelle in Schwabmünchen. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, dies bei ihrer Terminplanung zu beachten.

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Halterauskunft

Sie möchten eine Auskunft über den Halter eines Fahrzeuges erhalten.
Die Zulassungsbehörde kann bei Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr eine Auskunft geben.

Voraussetzung für eine Auskunftserteilung ist die Angabe des Kennzeichens und eine Darlegung, warum die Auskunft erteilt werden soll.

Anzugeben sind dazu Zeitpunkt (Datum, möglichst auch Uhrzeit) und möglichst Ort des Unfalls beziehungsweise Schadensereignisses.

Auch die eigenen Personalien sind durch Vorlage des Personalausweises mitzuteilen.

 

Notwendige Unterlagen:

  • Personalausweis
  • Angabe des Grundes für das Auskunftsersuchen

 

Kosten:
5,10 Euro