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Das betrifft sowohl die Hauptgeschäftsstelle in Augsburg sowie auch die Zweiggeschäftsstelle in Schwabmünchen. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, dies bei ihrer Terminplanung zu beachten.

Alle Informationen

Import

Sie wollen ein importiertes Fahrzeug zulassen, das keine deutschen Fahrzeugpapiere hat?
Dafür benötigen Sie die bisherigen ausländischen Originalpapiere, soweit vorhanden die ausländischen Kennzeichen und den Kaufvertrag oder die Originalrechnung.

Wenn das Fahrzeug aus einem Land außerhalb der europäischen Gemeinschaft importiert wurde, benötigen Sie eine Zollunbedenklichkeitsbescheinigung.

Das Fahrzeug benötigt eine in Deutschland gültige Betriebserlaubnis; bei Neufahrzeugen ist dies die sogenannte EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Papier); bei Gebrauchtfahrzeugen ist sie teilweise aus den ausländischen Papieren ersichtlich.

Bei Fahrzeugen, die keine in Deutschland gültige Betriebserlaubnis nachweisen können, muss ein Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis eines amtlich anerkannten Sachverständigen (TÜV) vorgelegt werden.

Ansonsten ist eine normale Hauptuntersuchung nachzuweisen. Ausgenommen von der Hauptuntersuchung (auch TÜV-Untersuchung genannt) sind hier nur Fahrzeuge aus EG-Ländern, mit EG-Betriebserlaubnis, bei der noch keine Untersuchung fällig gewesen ist.

Importfahrzeuge müssen der Zulassungsbehörde zur Identifizierung vorgeführt werden.

 


Notwendige Unterlagen:

Die erhaltenen Original-Fahrzeugpapiere

  • Ausländische Originalpapiere + vorhandene Kennzeichen
  • Rechnung oder Kaufvertrag
  • Nachweis der Betriebserlaubnis (CoC-Papier oder technisches Gutachten)
  • Nachweis der Gültigkeit der Hauptuntersuchung
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung bei Importen von außerhalb der EU

 

Versicherungsnachweis

  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)

 

Angaben zum Halter

  • Personalausweis des künftigen Fahrzeughalters
    oder Reisepass des künftigen Fahrzeughalters in Vorlage mit Meldebescheinigung der Gemeinde
  • zusätzlich bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung
  • Lastschrifteinzugsermächtigung für Kfz-Steuer

 

Hinweis:

Vollmacht + Lastschrifteinzugsermächtigung des künftigen Fahrzeughalters, soweit dieser die Zulassung nicht selbst vornimmt, zusätzlich Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten

 

Kosten:

Die Zulassungsgebühren betragen im Durchschnitt 40,70 Euro zuzüglich eventueller Zusatzgebühren