Bundesweiter Warntag am 12. September
Am Donnerstag, 12. September 2024, werden bundesweit verschiedene Warnsysteme für den Bevölkerungsschutz getestet. Um 11 Uhr erfolgen Testwarnungen über verschiedene Kanäle, um die Funktionalität der Systeme zu überprüfen und aufeinander abzustimmen. Wichtig: Es erfolgt keine Entwarnung!
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Landratsamt am 17. September nachmittags geschlossen
Am Dienstag, 17. September 2024, bleibt das Landratsamt Augsburg aufgrund einer internen Veranstaltung nachmittags ab 13 Uhr geschlossen. Dies betrifft neben dem Hauptgebäude am Augsburger Prinzregentenplatz auch alle weiteren Dienststellen in Augsburg, Diedorf, Gersthofen, Stadtbergen und Schwabmünchen. Das Jobcenter Augsburger Land hat an diesem Tag regulär geöffnet.
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Sie wollen ein importiertes Fahrzeug zulassen, das keine deutschen Fahrzeugpapiere hat? |
Bei Fahrzeugen, die keine in Deutschland gültige Betriebserlaubnis nachweisen können, muss ein Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis eines amtlich anerkannten Sachverständigen (TÜV) vorgelegt werden.
Ansonsten ist eine normale Hauptuntersuchung nachzuweisen. Ausgenommen von der Hauptuntersuchung (auch TÜV-Untersuchung genannt) sind hier nur Fahrzeuge aus EG-Ländern, mit EG-Betriebserlaubnis, bei der noch keine Untersuchung fällig gewesen ist.
Importfahrzeuge müssen der Zulassungsbehörde zur Identifizierung vorgeführt werden.
Notwendige Unterlagen:
Die erhaltenen Original-Fahrzeugpapiere
- Ausländische Originalpapiere + vorhandene Kennzeichen
- Rechnung oder Kaufvertrag
- Nachweis der Betriebserlaubnis (CoC-Papier oder technisches Gutachten)
- Nachweis der Gültigkeit der Hauptuntersuchung
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung bei Importen von außerhalb der EU
Versicherungsnachweis
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
Angaben zum Halter
- Personalausweis des künftigen Fahrzeughalters
oder Reisepass des künftigen Fahrzeughalters in Vorlage mit Meldebescheinigung der Gemeinde - zusätzlich bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung
- Lastschrifteinzugsermächtigung für Kfz-Steuer
Hinweis:
Vollmacht + Lastschrifteinzugsermächtigung des künftigen Fahrzeughalters, soweit dieser die Zulassung nicht selbst vornimmt, zusätzlich Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
Kosten:
Die Zulassungsgebühren betragen im Durchschnitt 40,70 Euro zuzüglich eventueller Zusatzgebühren