Neuzulassung
Sie haben ein fabrikneues Fahrzeug gekauft, das noch nie zugelassen war und möchten es erstmals zulassen. |
Notwendige Unterlagen:
Die vom Hersteller erhaltenen Original-Fahrzeugpapiere:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief),
falls nicht vorhanden, muss eine Rechnung vorgelegt werden - EG-Übereinstimmungsbescheinigung (sogenannte COC-Papier), bei Personenkraftwagen zwingend erforderlich
Versicherungsnachweis:
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
Angaben zum Halter:
- Personalausweis des künftigen Fahrzeughalters
oder Reisepass des künftigen Fahrzeughalters in Verbindung mit Meldebescheinigung der Gemeinde - zusätzlich bei Firmen: Gewerbeanmeldung, bei eingetragenen Firmen auch Auszug aus dem Handelsregister
- Lastschrifteinzugsermächtigung für Kfz-Steuer
Hinweis:
Vollmacht + Lastschrifteinzugsermächtigung des künftigen Fahrzeughalters, soweit dieser die Zulassung nicht selbst vornimmt, zusätzlich Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
Kosten:
32,60 Euro zuzüglich eventueller Zusatzgebühren