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Das Jobcenter Augsburger Land bleibt am Dienstag 28. Januar 2025, wegen einer internen Veranstaltung ganztägig geschlossen. Das betrifft sowohl die Hauptgeschäftsstelle in Augsburg sowie auch die Zweiggeschäftsstelle in Schwabmünchen. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, dies bei ihrer Terminplanung zu beachten.

Alle Informationen

Neuzulassung

Sie haben ein fabrikneues Fahrzeug gekauft, das noch nie zugelassen war und möchten es erstmals zulassen.
 

Notwendige Unterlagen:
Die vom Hersteller erhaltenen Original-Fahrzeugpapiere:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief),
    falls nicht vorhanden, muss eine Rechnung vorgelegt werden
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (sogenannte COC-Papier), bei Personenkraftwagen zwingend erforderlich

 

Versicherungsnachweis:

  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)

 

Angaben zum Halter:

  • Personalausweis des künftigen Fahrzeughalters
    oder Reisepass des künftigen Fahrzeughalters in Verbindung mit Meldebescheinigung der Gemeinde
  • zusätzlich bei Firmen: Gewerbeanmeldung, bei eingetragenen Firmen auch Auszug aus dem Handelsregister
  • Lastschrifteinzugsermächtigung für Kfz-Steuer

 

Hinweis:
Vollmacht + Lastschrifteinzugsermächtigung des künftigen Fahrzeughalters, soweit dieser die Zulassung nicht selbst vornimmt, zusätzlich Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten

 

 

Kosten:
32,60 Euro zuzüglich eventueller Zusatzgebühren