Das Landratsamt Augsburg bleibt am 2. Mai 2025 geschlossen
Dies betrifft neben dem Hauptgebäude am Augsburger Prinzregentenplatz auch alle weiteren Dienststellen in Augsburg, Diedorf, Gersthofen, Stadtbergen und Schwabmünchen. Das Jobcenter Augsburger Land hat an diesem Tag regulär geöffnet. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, dies bei ihrer Terminplanung zu berücksichtigen.
Alle InformationenRote Kennzeichen
Rote Kennzeichen können an zuverlässige Kraftfahrzeughersteller, Kraftfahrzeugteilehersteller, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändler ausgegeben werden. Es kann für Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten von nicht zugelassenen Fahrzeugen verwendet werden.
Für die Beantragung klicken Sie bitte hier.
Die Neuausstellung voller oder die Verlängerung abgelaufener Fahrzeugscheinhefte können, neben einem persönlichen Termin bei uns, auch postalische bearbeitet werden. (Die postalische Bearbeitung befindet sich aktuell in der Probephase. Wir bitten für eventuelle noch vorhandene kleinere Fehler um Verständnis und freuen uns über ihre Rückmeldungen). Sollten Sie eine postalische Bearbeitung wünschen, klicken Sie bitte hier.
Für Oldtimer, die nicht zugelassen sind, und an Veranstaltungen teilnehmen, die der Darstellung von Oldtimerfahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen, können rote Kennzeichen verwendet werden. Die Fahrzeuge müssen mindestens 30 Jahre alt sein.
Für die Beantragung klicken Sie bitte hier.
In beiden Fällen ist vom Gesetzgeber die Zuverlässigkeit als Voraussetzung für die Ausgabe der Kennzeichen genannt, so dass ein polizeiliches Führungszeugnis bei der Wohnsitzgemeinde beantragt werden muss, das direkt an die Zulassungsbehörde zugesendet wird.
Bei Firmen (Händlerkennzeichen) muss von der Gemeinde noch die Zuverlässigkeit bestätigt und eine Gewerbeanmeldung vorgelegt werden.