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Das betrifft sowohl die Hauptgeschäftsstelle in Augsburg sowie auch die Zweiggeschäftsstelle in Schwabmünchen. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, dies bei ihrer Terminplanung zu beachten.

Alle Informationen

Technische Änderung

Sie haben Ihr Fahrzeug technisch verändert. Die technische Änderung ist sofort eintragungspflichtig in folgenden Fällen:

  • Änderung der Fahrzeugklasse
  • Änderung von Hubraum, Nennleistung, Kraftstoffart oder Energiequelle
  • Erhöhung oder Verringerung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit
  • Änderung der zulässigen Achslasten, der Gesamtmasse, der Stützlast oder der Anhängelast
  • Erhöhung der Fahrzeugabmessungen, ausgenommen bei Personenkraftwagen und Krafträdern
  • Änderung der Sitz- oder Stehplatzzahl bei Kraftomnibussen
  • Änderungen der Abgas- oder Geräuschwerte
  • Änderungen, die eine Ausnahmegenehmigung nach § 47 erfordern
  • Änderungen, die beim TÜV aufgrund von § 19 Abs.2 StVZO abgenommen wurden

 

Andere Änderungen können auch erst bei der nächsten Befassung mit dem Fahrzeug mitgeteilt werden. Zur Eintragung bitte die Fahrzeugpapiere und das technische Gutachten vorlegen.

 

Notwendige Unterlagen:

  • Fahrzeugschein
  • Fahrzeugbrief, wenn erstmalig eine technische Änderung am Fahrzeug vorgenommen wird.
  • Vor Änderung der Fahrzeugklasse bei Versicherern erfragen, ob elektronische Versicherungsbestätigung erforderlich ist

 Auch wenn Technikdaten geändert werden, die im Fahrzeugbrief genannt sind, muss der Fahrzeugbrief zur Änderung vorgelegt werden.

 

Kosten:

11,70 Euro zuzüglich eventueller Zusatzgebühren