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Technische Änderung

Sie haben Ihr Fahrzeug technisch verändert. Die technische Änderung ist sofort eintragungspflichtig in folgenden Fällen:

  • Änderung der Fahrzeugklasse
  • Änderung von Hubraum, Nennleistung, Kraftstoffart oder Energiequelle
  • Erhöhung oder Verringerung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit
  • Änderung der zulässigen Achslasten, der Gesamtmasse, der Stützlast oder der Anhängelast
  • Erhöhung der Fahrzeugabmessungen, ausgenommen bei Personenkraftwagen und Krafträdern
  • Änderung der Sitz- oder Stehplatzzahl bei Kraftomnibussen
  • Änderungen der Abgas- oder Geräuschwerte
  • Änderungen, die eine Ausnahmegenehmigung nach § 47 erfordern
  • Änderungen, die beim TÜV aufgrund von § 19 Abs.2 StVZO abgenommen wurden

 

Andere Änderungen können auch erst bei der nächsten Befassung mit dem Fahrzeug mitgeteilt werden. Zur Eintragung bitte die Fahrzeugpapiere und das technische Gutachten vorlegen.

 

Notwendige Unterlagen:

  • Fahrzeugschein
  • Fahrzeugbrief, wenn erstmalig eine technische Änderung am Fahrzeug vorgenommen wird.
  • Vor Änderung der Fahrzeugklasse bei Versicherern erfragen, ob elektronische Versicherungsbestätigung erforderlich ist

 Auch wenn Technikdaten geändert werden, die im Fahrzeugbrief genannt sind, muss der Fahrzeugbrief zur Änderung vorgelegt werden.

 

Kosten:

11,70 Euro zuzüglich eventueller Zusatzgebühren