Das Landratsamt Augsburg bleibt am 2. Mai 2025 geschlossen
Dies betrifft neben dem Hauptgebäude am Augsburger Prinzregentenplatz auch alle weiteren Dienststellen in Augsburg, Diedorf, Gersthofen, Stadtbergen und Schwabmünchen. Das Jobcenter Augsburger Land hat an diesem Tag regulär geöffnet. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, dies bei ihrer Terminplanung zu berücksichtigen.
Alle InformationenUmzug
Umzug innerhalb des Landkreises Augsburg
Das Fahrzeug ist bereits im Landkreis Augsburg zugelassen, nur die Adresse des Fahrzeughalters hat sich geändert.
Notwendige Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Bei Firmen: Gewerbeanmeldung, bei eingetragenen Firmen auch Auszug aus dem Handelsregister, bei eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) den Gesellschaftervertrag
- Bei juristischen Personen (z. B. GmbH, AG): Handelsregisterauszug)
- Bei Erledigung durch Dritte Vollmacht Vollmacht PDF und Personalausweis der bevollmächtigten Person
- Fahrzeugbrief (bei alten Fahrzeugdokumenten)
Hinweis:
Die Anschriftenänderung innerhalb des Landkreises Augsburg wird nur in die Zulassungsbescheinigung Teil I gedruckt.
Kosten:
11,70 Euro zuzüglich eventueller Zusatzgebühren
Umzug von einem anderen Zulassungsbezirk in den Landkreis Augsburg
Fahrzeughalter und Fahrzeug bleiben gleich.
Notwendige Unterlagen:
Bei Kennzeichenbeibehaltung
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief (nur wenn Ausstellungsdatum vor dem 1. Oktober 2005 ODER wenn sich der Name durch Heirat ändert)
- Ausweisdokument (Personalausweis mit neuer Anschrift oder Reisepass mit Meldebescheinigung)
- Versicherungsbestätigung (EVB-Nr.)
- Bei Firmen: Gewerbeanmeldung
- Bei juristischen Personen (z. B. GmbH, AG): Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung
- Gültige Hauptuntersuchung (HU) § 29 STVZO
- Bei Erledigung durch Dritte Vollmacht Vollmacht PDF und Personalausweis der bevollmächtigten Person
Kosten:
24,50 Euro zuzüglich eventueller Zusatzgebühren
Bei Änderung des Kennzeichens
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Ausweisdokument (Personalausweis mit neuer Anschrift oder Reisepass mit Meldebescheinigung)
- Versicherungsbestätigung (EVB-Nr.)
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer SEPA PDF
- Bei Firmen: Gewerbeanmeldung
- Bei juristischen Personen (z. B. GmbH, AG): Handelsregisterauszug
- Gültige Hauptuntersuchung (HU) § 29 STVZO
- Bei Erledigung durch Dritte Vollmacht Vollmacht PDF und Personalausweis der bevollmächtigten Person
- Kennzeichen (wenn Fahrzeug zugelassen)
Kosten:
30,30 Euro zuzüglich eventueller Zusatzgebühren
Hinweis:
Die Kennzeichen aus anderen Zulassungsbezirken können nur dann übernommen werden, wenn das Fahrzeug zugelassen ist.
Bei bereits abgemeldeten Fahrzeugen muss ein neues Kennzeichen des Landkreises Augsburg zugeteilt werden.
In die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) wird bei Kennzeichenbeibehaltung kein Vermerk eingedruckt.