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Aufgrund von Wartungsarbeiten der Sparkasse Schwaben-Bodensee ist der Online-Zahlungsverkehr über das Bayern-Portal am Mittwoch, 16. Juli 2025, von 8 bis voraussichtlich 11 Uhr, nicht möglich. Betroffen sind die Bezahlung der Leistungen der Online-Zulassung und der Online-Einbürgerungsanträge. Die EC-Kartenzahlung in den Dienststellen des Landratsamtes ist wie gewohnt nutzbar. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, dies bei ihren Planungen zu berücksichtigen.

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Das Staatliche Gesundheitsamt spricht ein sofortiges Abkochgebot für das Versorgungsgebiet Langerringen aus. Von der Abkochanordnung betroffen sind die Gemeinden Langerringen, Westerringen, Schwabmühlhausen, Schwabaich, Falkenberg und der Ortsteil Gennach.

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Wiederzulassung

Notwendige Unterlagen:

  • Die vorhandenen Original-Fahrzeugpapiere
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Betriebserlaubnis bei zulassungsfreien Fahrzeugen
  • Gültige Hauptuntersuchung (HU)

 

Versicherungsnachweis:

  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)

 

Angaben zum Halter:

  • Personalausweis des Fahrzeughalters oder Reisepass des Fahrzeughalters in Verbindung mit Meldebescheinigung der Gemeinde
  • zusätzlich bei Firmen: Gewerbeanmeldung, bei eingetragenen Firmen auch Auszug aus dem Handelsregister, bei eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) den Gesellschaftervertrag
  • Lastschrifteinzugsermächtigung für Kfz-Steuer

 

Hinweis:

  • Vollmacht + Lastschrifteinzugsermächtigung des Fahrzeughalters, soweit dieser die Zulassung nicht selbst vornimmt, zusätzlich Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
  • ZB II wird nur benötigt, wenn der Name und/oder  das Kennzeichen geändert werden muss.

 

Kosten:
23,90 Euro zuzüglich eventueller Zusatzgebühren