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Das betrifft sowohl die Hauptgeschäftsstelle in Augsburg sowie auch die Zweiggeschäftsstelle in Schwabmünchen. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, dies bei ihrer Terminplanung zu beachten.

Alle Informationen

Wiederzulassung

Notwendige Unterlagen:

  • Die vorhandenen Original-Fahrzeugpapiere
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Betriebserlaubnis bei zulassungsfreien Fahrzeugen

 

Versicherungsnachweis:

  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)

 

Angaben zum Halter:

  • Personalausweis des Fahrzeughalters oder Reisepass des Fahrzeughalters in Verbindung mit Meldebescheinigung der Gemeinde
  • zusätzlich bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung
  • Lastschrifteinzugsermächtigung für Kfz-Steuer

 

Hinweis:

  • Vollmacht + Lastschrifteinzugsermächtigung des Fahrzeughalters, soweit dieser die Zulassung nicht selbst vornimmt, zusätzlich Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
  • ZB II wird nur benötigt, wenn der Name und/oder  das Kennzeichen geändert werden muss.

 

Kosten:
23,90 Euro zuzüglich eventueller Zusatzgebühren