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Dies betrifft neben dem Hauptgebäude am Augsburger Prinzregentenplatz auch alle weiteren Dienststellen in Augsburg, Diedorf, Gersthofen, Stadtbergen und Schwabmünchen. Das Jobcenter Augsburger Land hat an diesem Tag regulär geöffnet. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, dies bei ihrer Terminplanung zu berücksichtigen.

Alle Informationen

Wiederzulassung

Notwendige Unterlagen:

  • Die vorhandenen Original-Fahrzeugpapiere
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Betriebserlaubnis bei zulassungsfreien Fahrzeugen
  • Gültige Hauptuntersuchung (HU)

 

Versicherungsnachweis:

  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)

 

Angaben zum Halter:

  • Personalausweis des Fahrzeughalters oder Reisepass des Fahrzeughalters in Verbindung mit Meldebescheinigung der Gemeinde
  • zusätzlich bei Firmen: Gewerbeanmeldung, bei eingetragenen Firmen auch Auszug aus dem Handelsregister, bei eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) den Gesellschaftervertrag
  • Lastschrifteinzugsermächtigung für Kfz-Steuer

 

Hinweis:

  • Vollmacht + Lastschrifteinzugsermächtigung des Fahrzeughalters, soweit dieser die Zulassung nicht selbst vornimmt, zusätzlich Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
  • ZB II wird nur benötigt, wenn der Name und/oder  das Kennzeichen geändert werden muss.

 

Kosten:
23,90 Euro zuzüglich eventueller Zusatzgebühren