Jobcenter Augsburger Land bleibt am 11. Dezember geschlossen
Das betrifft sowohl die Hauptgeschäftsstelle in Augsburg sowie auch die Zweiggeschäftsstelle in Schwabmünchen. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, dies bei ihrer Terminplanung zu beachten.
Alle InformationenWiederzulassung
Notwendige Unterlagen:
- Die vorhandenen Original-Fahrzeugpapiere
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Betriebserlaubnis bei zulassungsfreien Fahrzeugen
Versicherungsnachweis:
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
Angaben zum Halter:
- Personalausweis des Fahrzeughalters oder Reisepass des Fahrzeughalters in Verbindung mit Meldebescheinigung der Gemeinde
- zusätzlich bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung
- Lastschrifteinzugsermächtigung für Kfz-Steuer
Hinweis:
- Vollmacht + Lastschrifteinzugsermächtigung des Fahrzeughalters, soweit dieser die Zulassung nicht selbst vornimmt, zusätzlich Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
- ZB II wird nur benötigt, wenn der Name und/oder das Kennzeichen geändert werden muss.
Kosten:
23,90 Euro zuzüglich eventueller Zusatzgebühren