Jobcenter Augsburger Land schließt am 17. Dezember 2025 früher
Das Jobcenter Augsburger Land bleibt am Mittwoch, 17. Dezember 2025, ab 10 Uhr wegen einer internen Veranstaltung geschlossen. Dies betrifft sowohl die Hauptgeschäftsstelle in Augsburg sowie auch die Zweiggeschäftsstelle in Schwabmünchen. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, dies bei ihrer Terminplanung zu beachten.
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Erreichbarkeit des Jobcenters Augsburger Land ist im Dezember an zwei Donnerstagen eingeschränkt
Interne Veranstaltungen am 4. und 11. Dezember 2025 Die Hauptgeschäftsstelle des Jobcenters Augsburger Land in der Hermanstraße in Augsburg bleibt am Donnerstag, 11. Dezember 2025, ab 9.45 Uhr wegen einer internen Veranstaltung geschlossen. Die Zweiggeschäftsstelle des Jobcenters Augsburger Land in der Fuggerstraße in Schwabmünchen bleibt am Donnerstag 4. Dezember 2025, ab 9.45 Uhr wegen einer internen Veranstaltung geschlossen. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, dies bei ihrer Terminplanung zu berücksichtigen.
Alle InformationenStraßenverkehrsbehörde
Die Straßenverkehrsbehörden haben die Aufgabe, den fließenden und den ruhenden Verkehr zu regeln. Das Landratsamt Augsburg ist untere Straßenverkehrsbehörde und erfüllt alle Aufgaben der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) auf Bundes-, Staats- und Kreisstraßen im Landkreis Augsburg. In der Regel legt die Straßenverkehrsordnung (StVO) fest, wie sich die Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr zu verhalten haben (Verhaltensvorschrift). Oberste Maxime ist die gegenseitige Vorsicht und Rücksichtnahme (§ 1 StVO). Zusätzlich existieren Verhaltensregeln, die in den §§ 2-38 StVO festgelegt sind.
Die Straßenverkehrsbehörde ordnen Verkehrszeichen, wie zum Beispiel
- Gefahrzeichen, Vorschriftzeichen oder Richtzeichen sowie
- Verkehrseinrichtungen, wie Lichtzeichenanlagen, Absperr- oder Leiteinrichtungen und
- Markierungen, wie Fußgängerüberwege, Leitlinien, Fahrbahnbegrenzungslinien oder Haltlinien
gegenüber dem zuständigen Straßenbaulastträger an.
Der Straßenbaulastträger (Staatliches Bauamt Augsburg o. Tiefbauverwaltung des Lkr. Augsburg) sind verpflichtet, die angeordneten Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen aufzustellen und zu unterhalten. Die angeordneten Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen gehen den allgemeinen Verkehrsregeln vor. Die Straßenverkehrsbehörde ist verpflichtet, eine Beschilderung nur dort anzuordnen, wo es zwingend notwendig ist. Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs sind nur dann zulässig, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung erheblich übersteigt.
Unser Ziel ist es:
- die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu gewährleisten,
- den Umweltschutz zu verbessern,
- dem Klimaschutz zu entsprechen,
- die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen und
- eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten.
Straßenverkehrsbehörde
86368 Gersthofen
Mo. und Di. 07:30 - 15:00
Mi. 07:30 - 12:30
Do. 07:30 - 17:30
Fr. 07:30 - 12:30
Ansprechperson
Fachbereichsleiter
Stellvertretender Fachbereichsleiter