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Das Jobcenter Augsburger Land bleibt am Mittwoch, 17. Dezember 2025, ab 10 Uhr wegen einer internen Veranstaltung geschlossen. Dies betrifft sowohl die Hauptgeschäftsstelle in Augsburg sowie auch die Zweiggeschäftsstelle in Schwabmünchen. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, dies bei ihrer Terminplanung zu beachten.

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Interne Veranstaltungen am 4. und 11. Dezember 2025 Die Hauptgeschäftsstelle des Jobcenters Augsburger Land in der Hermanstraße in Augsburg bleibt am Donnerstag, 11. Dezember 2025, ab 9.45 Uhr wegen einer internen Veranstaltung geschlossen. Die Zweiggeschäftsstelle des Jobcenters Augsburger Land in der Fuggerstraße in Schwabmünchen bleibt am Donnerstag 4. Dezember 2025, ab 9.45 Uhr wegen einer internen Veranstaltung geschlossen. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, dies bei ihrer Terminplanung zu berücksichtigen.

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Straßenverkehrsbehörde

Die Straßenverkehrsbehörden haben die Aufgabe, den fließenden und den ruhenden Verkehr zu regeln. Das Landratsamt Augsburg ist untere Straßenverkehrsbehörde und erfüllt alle Aufgaben der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) auf Bundes-, Staats- und Kreisstraßen im Landkreis Augsburg. In der Regel legt die Straßenverkehrsordnung (StVO) fest, wie sich die Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr zu verhalten haben (Verhaltensvorschrift). Oberste Maxime ist die gegenseitige Vorsicht und Rücksichtnahme (§ 1 StVO). Zusätzlich existieren Verhaltensregeln, die in den §§ 2-38 StVO festgelegt sind. 

Die Straßenverkehrsbehörde ordnen Verkehrszeichen, wie zum Beispiel 

  • Gefahrzeichen, Vorschriftzeichen oder Richtzeichen sowie
  • Verkehrseinrichtungen, wie Lichtzeichenanlagen, Absperr- oder Leiteinrichtungen und
  • Markierungen, wie Fußgängerüberwege, Leitlinien, Fahrbahnbegrenzungslinien oder Haltlinien 

gegenüber dem zuständigen Straßenbaulastträger an. 

Der Straßenbaulastträger (Staatliches Bauamt Augsburg o. Tiefbauverwaltung des Lkr. Augsburg) sind verpflichtet, die angeordneten Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen aufzustellen und zu unterhalten. Die angeordneten Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen gehen den allgemeinen Verkehrsregeln vor. Die Straßenverkehrsbehörde ist verpflichtet, eine Beschilderung nur dort anzuordnen, wo es zwingend notwendig ist. Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs sind nur dann zulässig, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung erheblich übersteigt.

Unser Ziel ist es: 

  • die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu gewährleisten,
  • den Umweltschutz zu verbessern,
  • dem Klimaschutz zu entsprechen,
  • die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen und
  • eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten.
Tiefenbacherstraße 8
86368 Gersthofen
Öffnungszeiten:
Mo. und Di. 07:30 - 15:00
Mi. 07:30 - 12:30
Do. 07:30 - 17:30
Fr. 07:30 - 12:30
Patrick Mrozek
Fachbereichsleiter
Telefon:
0821 3102 2051
Fax:
0821 3102 1051
E-Mail:
Stefan Schweizer
Stellvertretender Fachbereichsleiter
Telefon:
0821 3102 2746
Fax:
0821 3102 1746
E-Mail:
Stefan Heiß
Telefon:
0821 3102 2737
Fax:
0821 3102 1737
E-Mail:
Thomas Mayrock
Telefon:
0821 3102 2735
Fax:
0821 3102 1735
E-Mail:
Andrea Meitinger
Telefon:
0821 3102 2722
Fax:
0821 3102 1722
E-Mail:
Sandra Peters
Telefon:
0821 3102 2736
Fax:
0821 3102 1736
E-Mail: