Jobcenter Augsburger Land bleibt am 11. Dezember geschlossen
Das betrifft sowohl die Hauptgeschäftsstelle in Augsburg sowie auch die Zweiggeschäftsstelle in Schwabmünchen. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, dies bei ihrer Terminplanung zu beachten.
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Baustellenabsicherung
Arbeitsstellen im Straßenraum
Allgemeines:
Baumaßnahmen/Arbeitsstellen im Straßenraum sind Maßnahmen, die auf, neben oder über der Straße durchgeführt werden. Für diese Maßnahmen ist eine Absicherung für den fließenden Verkehr erforderlich. Bei Bundes-, Staats- und Kreisstraßen ist die Untere Straßenverkehrsbehörde, das sind die Landratsämter, kreisfreien Städte und Große Kreisstädte, zuständig. Sind ausschließlich Gemeindestraßen betroffen, ist die Örtliche Verkehrsbehörde (Stadt, Markt oder Gemeinde) zuständig.
Hinweise:
- Die Anträge können nur dann zeitnah bearbeitet werden, wenn die Antragsunterlagen vollständig vorliegen.
- Pläne sollten im DIN A4-Format vorgelegt werden; wünschenswert wäre eine elektronische Übertragung per E-Mail.
Notwendige Unterlagen:
- ausgefülltes Antragsformular
- die Angabe eines geeigneten Regelplans nach den Richtlinien für die Absicherung von Arbeitsstellen (RSA)
- Lageplan/Skizze, wenn nicht mittels Hausnummer bzw. Kilometer die genaue Lage bestimmt werden kann
- gegebenenfalls Verkehrszeichenplan bzw. Umleitungsplan
Kosten:
Die Gebühren werden in Abhängigkeit von Zeit und Schwere des Eingriffs in den Straßenverkehr erhoben.
Übersicht
Regelpläne für Baumaßnahmen
B3 Innerörtliche Baumaßnahmen an 4-streifigen Fahrbahnen |
Arbeitsstellen im Straßenraum (Baustellenabsicherung)
86368 Gersthofen
Mo. bis Fr. 07:30 - 12:30
Mo. und Di. 13:30 - 15:30
Do. 13:30 - 17:30