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Das betrifft sowohl die Hauptgeschäftsstelle in Augsburg sowie auch die Zweiggeschäftsstelle in Schwabmünchen. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, dies bei ihrer Terminplanung zu beachten.

Alle Informationen

Baustellenabsicherung
Arbeitsstellen im Straßenraum

Allgemeines:
Baumaßnahmen/Arbeitsstellen im Straßenraum sind Maßnahmen, die auf, neben oder über der Straße durchgeführt werden. Für diese Maßnahmen ist eine Absicherung für den fließenden Verkehr erforderlich. Bei Bundes-, Staats- und Kreisstraßen ist die Untere Straßenverkehrsbehörde, das sind die Landratsämter, kreisfreien Städte und Große Kreisstädte, zuständig. Sind ausschließlich Gemeindestraßen betroffen, ist die Örtliche Verkehrsbehörde (Stadt, Markt oder Gemeinde) zuständig.

 

Hinweise:

  • Die Anträge können nur dann zeitnah bearbeitet werden, wenn die Antragsunterlagen vollständig vorliegen.
  • Pläne sollten im DIN A4-Format vorgelegt werden; wünschenswert wäre eine elektronische Übertragung per E-Mail.


Notwendige Unterlagen:

  • ausgefülltes Antragsformular
  • die Angabe eines geeigneten Regelplans nach den Richtlinien für die Absicherung von Arbeitsstellen (RSA)
  • Lageplan/Skizze, wenn nicht mittels Hausnummer bzw. Kilometer die genaue Lage bestimmt werden kann
  • gegebenenfalls Verkehrszeichenplan bzw. Umleitungsplan

 

Kosten:
Die Gebühren werden in Abhängigkeit von Zeit und Schwere des Eingriffs in den Straßenverkehr erhoben.


Übersicht
Regelpläne für Baumaßnahmen


B2 Innerörtliche Gehwegmaßnahmen

B2-01

B2-02

B2-03

B2-04

B2-05

B2-06

B2-07

B2-08

B2-09

B2-10


B3 Innerörtliche Baumaßnahmen an 4-streifigen Fahrbahnen


B3-01
 


B4 Arbeitsstellen von kurzer Dauer

B4-01

B4-02

B4-03

B4-04

Tiefenbacherstraße 8
86368 Gersthofen
Öffnungszeiten:
Mo. bis Fr. 07:30 - 12:30
Mo. und Di. 13:30 - 15:30
Do. 13:30 - 17:30
Stefan Heiß
Telefon:
0821 3102 2737
Fax:
0821 3102 1737
E-Mail:
Thomas Mayrock
Telefon:
0821 3102 2735
Fax:
0821 3102 1735
E-Mail:
Stefan Schweizer
Telefon:
0821 3102 2746
Fax:
0821 3102 1746
E-Mail: