Baustellenabsicherung
Arbeitsstellen im Straßenraum
Allgemeines:
Baumaßnahmen/Arbeitsstellen im Straßenraum sind Maßnahmen, die auf, neben oder über der Straße durchgeführt werden. Für diese Maßnahmen ist eine Absicherung für den fließenden Verkehr erforderlich. Bei Bundes-, Staats- und Kreisstraßen ist die Untere Straßenverkehrsbehörde, das sind die Landratsämter, kreisfreien Städte und Große Kreisstädte, zuständig. Sind ausschließlich Gemeindestraßen betroffen, ist die Örtliche Verkehrsbehörde (Stadt, Markt oder Gemeinde) zuständig.
Hinweise:
- Die Anträge können nur dann zeitnah bearbeitet werden, wenn die Antragsunterlagen vollständig vorliegen.
- Pläne sollten im DIN A4-Format vorgelegt werden; wünschenswert wäre eine elektronische Übertragung per E-Mail.
Notwendige Unterlagen:
- ausgefülltes Antragsformular
- die Angabe eines geeigneten Regelplans nach den Richtlinien für die Absicherung von Arbeitsstellen (RSA)
- Lageplan/Skizze, wenn nicht mittels Hausnummer bzw. Kilometer die genaue Lage bestimmt werden kann
- gegebenenfalls Verkehrszeichenplan bzw. Umleitungsplan
Kosten:
Die Gebühren werden in Abhängigkeit von Zeit und Schwere des Eingriffs in den Straßenverkehr erhoben.
Übersicht
Regelpläne für Baumaßnahmen
B3 Innerörtliche Baumaßnahmen an 4-streifigen Fahrbahnen |
Arbeitsstellen im Straßenraum (Baustellenabsicherung)
Tiefenbacherstraße 8
86368 Gersthofen
86368 Gersthofen
Öffnungszeiten:
Mo. bis Fr. 07:30 - 12:30
Mo. und Di. 13:30 - 15:30
Do. 13:30 - 17:30
Mo. bis Fr. 07:30 - 12:30
Mo. und Di. 13:30 - 15:30
Do. 13:30 - 17:30
Ansprechperson
Stefan Heiß
Thomas Mayrock
Stefan Schweizer