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Das betrifft sowohl die Hauptgeschäftsstelle in Augsburg sowie auch die Zweiggeschäftsstelle in Schwabmünchen. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, dies bei ihrer Terminplanung zu beachten.

Alle Informationen

Großraum- und Schwerverkehr


Das Landratsamt Augsburg ist als untere Straßenverkehrsbehörde nach §47 StVO örtlich zuständig:

1. Wenn das transportdurchführende Unternehmen seinen Betriebssitz im Landkreis Augsburg hat.

2. Wenn der Antragssteller im Landkreis Augsburg eine Zweigniederlassung im Sinne von §13 HGB betreibt.

3. Wenn die Fahrt im Landkreis Augsburg beginnt.

 

Notwendige Unterlagen:

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Bei Überschreitung der gesetzlichen Maße und Gewichte nach §§ 32 ff. StVZO ist eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO (Erteilung durch die Bezirksregierung – in Bayern in der Regel die Regierung der Oberpfalz)
  • Bei Zweigniederlassungen im Landkreis Augsburg ist ein Nachweis nach §13 HGB (Handelsregisterauszug) vorzulegen.

 

Kosten (Gebühren und Auslagen):
Die Kosten richten sich nach der Dauer der Genehmigung, der Gesamtmasse des Fahrzeuges, der am Verfahren zu beteiligenden Anhörstellen, dem Fahrtweg und der Anzahl der von der Erlaubnis umfassten Fahrzeuge bzw. Fahrzeugkombinationen.

Die Kosten werden nach der Gebührenordnung im Straßenverkehr GebOSt erhoben.

Tiefenbacherstraße 8
86368 Gersthofen
Öffnungszeiten:
Mo. bis Fr. 07:30 - 12:30
Mo. und Di. 13:30 - 15:30
Do. 13:30 - 17:30
Stefan Heiß
Telefon:
0821 3102 2737
Fax:
0821 3102 1737
E-Mail:
Thomas Mayrock
Telefon:
0821 3102 2735
Fax:
0821 3102 1735
E-Mail:
Andrea Meitinger
Telefon:
0821 3102 2722
Fax:
0821 3102 1722
E-Mail:
Stefan Schweizer
Telefon:
0821 3102 2746
Fax:
0821 3102 1746
E-Mail: