Jobcenter Augsburger Land bleibt am 11. Dezember geschlossen
Das betrifft sowohl die Hauptgeschäftsstelle in Augsburg sowie auch die Zweiggeschäftsstelle in Schwabmünchen. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, dies bei ihrer Terminplanung zu beachten.
Alle InformationenGroßraum- und Schwerverkehr
Das Landratsamt Augsburg ist als untere Straßenverkehrsbehörde nach §47 StVO örtlich zuständig:
1. Wenn das transportdurchführende Unternehmen seinen Betriebssitz im Landkreis Augsburg hat.
2. Wenn der Antragssteller im Landkreis Augsburg eine Zweigniederlassung im Sinne von §13 HGB betreibt.
3. Wenn die Fahrt im Landkreis Augsburg beginnt.
Notwendige Unterlagen:
- Ausgefülltes Antragsformular
- Bei Überschreitung der gesetzlichen Maße und Gewichte nach §§ 32 ff. StVZO ist eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO (Erteilung durch die Bezirksregierung – in Bayern in der Regel die Regierung der Oberpfalz)
- Bei Zweigniederlassungen im Landkreis Augsburg ist ein Nachweis nach §13 HGB (Handelsregisterauszug) vorzulegen.
Kosten (Gebühren und Auslagen):
Die Kosten richten sich nach der Dauer der Genehmigung, der Gesamtmasse des Fahrzeuges, der am Verfahren zu beteiligenden Anhörstellen, dem Fahrtweg und der Anzahl der von der Erlaubnis umfassten Fahrzeuge bzw. Fahrzeugkombinationen.
Die Kosten werden nach der Gebührenordnung im Straßenverkehr GebOSt erhoben.
Großraum- und Schwerverkehr
86368 Gersthofen
Mo. bis Fr. 07:30 - 12:30
Mo. und Di. 13:30 - 15:30
Do. 13:30 - 17:30