Kommunalaufsicht
Die Städte, Märkte und Gemeinden des Landkreises Augsburg sowie deren Zusammenschlüsse wie etwa Zweckverbände und Verwaltungsgemeinschaften unterliegen unbeschadet ihres Rechts auf Selbstverwaltung der staatlichen Aufsicht. Diese Rechtsaufsicht übt das Landratsamt Augsburg aus. Hierzu verfügen wir über ein abgestuftes Informations- und Beanstandungsrecht.
Daneben obliegen der Kommunalaufsicht unter anderem folgende Aufgaben:
- Wahlen; Volksbegehren und Volksentscheide
- Bürgerbegehren und Bürgerentscheide; Bürgeranträge
- Ortsrecht der Kommunen und weiterer kommunaler Körperschaften im Landkreis Augsburg
- Widerspruchsverfahren im Kommunalabgabenrecht
Kommunalaufsicht
Prinzregentenplatz 4
86150 Augsburg
86150 Augsburg
Öffnungszeiten:
Mo. bis Fr. 07:30 - 12:30
Do. 14:00 - 17:30
Mo. bis Fr. 07:30 - 12:30
Do. 14:00 - 17:30
Ansprechperson
Silvia Schalk
Stellvertretende Fachbereichsleiterin
Stellvertretende Fachbereichsleiterin
Eva Heigel
Fachbereichsleiterin
Fachbereichsleiterin
Markus Draxler
Daniel Wiedemann