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Wahlen; Volksbegehren & Volksentscheide

Der Landkreis Augsburg ist zuständig für die Durchführung der Europa-, Bundestags-, Landtags-, Bezirks- und Landkreiswahlen.

Die Gemeindewahlen, also die Wahlen der ersten Bürgermeister und Gemeinde- bzw. Stadträte, obliegen den kreisangehörigen Kommunen. Hier berät und unterstützt die Kommunalaufsicht die Kommunen sowie die Wahlbewerber in organisatorischen und rechtlichen Belangen.

Volksbegehren und Volksentscheide sind die den Bürgerinnen und Bürgern Bayerns zustehenden Instrumente direkter Demokratie, um bestimmte Gesetzesvorhaben auf Landesebene ohne den Bayerischen Landtag durchsetzen zu können. Hier berät und unterstützt die Kommunalaufsicht die Kommunen in organisatorischen und rechtlichen Belangen.

Eva Heigel
Telefon:
0821 3102 2428
Fax:
0821 3102 1428
E-Mail:
Silvia Schalk
Telefon:
0821 3102 2560
Fax:
0821 3102 1560
E-Mail: