Wahlen; Volksbegehren & Volksentscheide
Der Landkreis Augsburg ist zuständig für die Durchführung der Europa-, Bundestags-, Landtags-, Bezirks- und Landkreiswahlen.
Die Gemeindewahlen, also die Wahlen der ersten Bürgermeister und Gemeinde- bzw. Stadträte, obliegen den kreisangehörigen Kommunen. Hier berät und unterstützt die Kommunalaufsicht die Kommunen sowie die Wahlbewerber in organisatorischen und rechtlichen Belangen.
Volksbegehren und Volksentscheide sind die den Bürgerinnen und Bürgern Bayerns zustehenden Instrumente direkter Demokratie, um bestimmte Gesetzesvorhaben auf Landesebene ohne den Bayerischen Landtag durchsetzen zu können. Hier berät und unterstützt die Kommunalaufsicht die Kommunen in organisatorischen und rechtlichen Belangen.
Ansprechperson
Eva Heigel
Silvia Schalk