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Gewerbe, Gaststätten und Spielhallen

Jeder Bürger hat ein Grundrecht auf Berufsfreiheit und kann im Rahmen bestehender Gesetze ein Gewerbe betreiben. Er unterliegt dabei der Gewerbeordnung, was bedeutet, dass jede gewerbliche Tätigkeit bei der zuständigen Gemeinde an- und abgemeldet werden muss. In einigen Gewerbebereichen ist außerdem eine spezielle Erlaubnis erforderlich.

Nähere Informationen zu allen notwendigen Maßnahmen finden Sie auf nachfolgenden Seiten. Falls Sie Fragen haben, wenden Sie sich gern an uns.

Stefan Golling
Telefon:
0821 3102 2297
Fax:
0821 3102 1297
E-Mail:
Alexander Greifenegger
Telefon:
0821 3102 2261
Fax:
0821 3102 1261
E-Mail:
Tatjana Manhart
Telefon:
0821 3102 2259
Fax:
0821 3102 1259
E-Mail:
Jennifer Mayr
Telefon:
0821 3102 2697
Fax:
0821 3102 1697
E-Mail:
Sandra Rehm
Telefon:
0821 3102 2179
Fax:
0821 3102 1179
E-Mail: