Gewerbe, Gaststätten und Spielhallen
Jeder Bürger hat ein Grundrecht auf Berufsfreiheit und kann im Rahmen bestehender Gesetze ein Gewerbe betreiben. Er unterliegt dabei der Gewerbeordnung, was bedeutet, dass jede gewerbliche Tätigkeit bei der zuständigen Gemeinde an- und abgemeldet werden muss. In einigen Gewerbebereichen ist außerdem eine spezielle Erlaubnis erforderlich.
Nähere Informationen zu allen notwendigen Maßnahmen finden Sie auf nachfolgenden Seiten. Falls Sie Fragen haben, wenden Sie sich gern an uns.
Ansprechperson
Stefan Golling
Alexander Greifenegger
Tatjana Manhart
Jennifer Mayr
Sandra Rehm