Bewachererlaubnis
Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will (Bewachungsgewerbe), bedarf der Erlaubnis (§ 34 a Gewerbeordnung). Der Antrag auf Bewachererlaubnis ist für Betriebe, die ihren Betriebssitz im Landkreis Augsburg haben, beim Landratsamt Augsburg zu stellen.
Sollten vom Bewachungsunternehmen Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr, der Schutz vor Ladendieben und/ oder Bewachungen im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken durchgeführt werden, ist der Nachweis einer vor der Industrie- und Handelskammer erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung erforderlich.
Notwendige Unterlagen:
- Reisepass/Personalausweis
- Entwurf der Dienstanweisung für den Wachdienst
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei Behörden
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Bestätigung Einträge Verzeichnis Insolvenzgericht
- Unterrichtungs-/Sachkundenachweis der IHK
- Nachweis über Haftpflichtversicherung
Hinweis: Von der Gewerbebehörde wird selbstständig eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister angefordert.