Springe zum Hauptinhalt der Seite Drücken Sie Alt + c, um zum Hauptinhalt der Seite zu springen. Springe zur Hauptnavigation Drücken Sie Alt + n, um zur Hauptnavigation zu springen. Springe zur Suche Drücken Sie Alt + s, um zur Suche zu springen. Seite vorlesen Springe zu den Einstellungen zur Barrierefreiheit Drücken Sie Alt + a, um zu den Einstellungen zur Barrierefreiheit zu springen.

Ab Montag, 23. Februar 2026, steht im Landratsamt Augsburg ein großer Umzug in neu angemietete Räumlichkeiten an. Das Amt für Jugend und Familie zieht von der Volkhartstraße 4–6 in eine neue Außenstelle in der Hübnerstraße 3, 86150 Augsburg. Der Umzug findet in der Zeit von Montag, 23. Februar, bis Donnerstag, 30. April 2026, statt. Während der gesamten Umzugsdauer kann es vereinzelt zu Einschränkungen in der Erreichbarkeit kommen.

Alle Informationen

Das Landratsamt Augsburg bleibt am Faschingsdienstag, 17. Februar 2026, geschlossen. Dies betrifft neben dem Hauptgebäude am Augsburger Prinzregentenplatz auch alle weiteren Dienststellen in Augsburg, Gersthofen, Stadtbergen und Schwabmünchen. Das Jobcenter Augsburger Land hat regulär geöffnet. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, dies bei ihrer Terminplanung zu berücksichtigen

Alle Informationen

Gaststättenerlaubnis

Wer eine Gaststätte betreiben möchte, in der entgeltlich alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Schankwirtschaft) werden und der Betrieb jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist, bedarf der Erlaubnis (Gaststättenkonzession) nach § 2 Abs. 1 Gaststättengesetz (GastG). Diese ist über das Online-Formular zu beantragen.

Keine Erlaubnis benötigt, wer

  • alkoholfreie Getränke,
  • unentgeltliche Kostproben,
  • zubereitete Speisen oder
  • in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb Getränke und zubereitete Speisen an Hausgäste

verabreicht.

Die Erlaubnis ist nicht nur personenbezogen, sondern wird auch für eine bestimmte Betriebsart (z. B. Schank- und Speisewirtschaft, Diskothek usw.) und für bestimmte Räume erteilt. Personen, die einen bestehenden Gaststättenbetrieb von einem anderen übernehmen wollen, können nach § 11 GastG eine vorläufige Erlaubnis im Regelfall bis zur Dauer von drei Monaten beantragen.

 

Alina Mayr
Telefon:
0821 3102 2259
Fax:
0821 3102 1259
E-Mail:
Sarah Ullmann
Telefon:
0821 3102 2261
Fax:
E-Mail: