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Pfandleiherlaubnis

Wer das Geschäft eines Pfandleihers oder Pfandvermittlers betreiben will, bedarf nach § 34 Gewerbeordnung einer Erlaubnis. Der Antrag auf Pfandleiherlaubnis ist für Betriebe, die ihren Betriebssitz im Landkreis Augsburg haben, beim Landratsamt Augsburg zu stellen.
 

Notwendige Unterlagen:

  • Reisepass oder Personalausweis
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei Behörden
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
  • Bestätigung Einträge Schuldnerverzeichnis
  • Bestätigung Einträge Verzeichnis Insolvenzgericht
  • Versicherungsnachweis
Alexander Greifenegger
Telefon:
0821 3102 2261
Fax:
0821 3102 1261
E-Mail: