Pfandleiherlaubnis
Wer das Geschäft eines Pfandleihers oder Pfandvermittlers betreiben will, bedarf nach § 34 Gewerbeordnung einer Erlaubnis. Der Antrag auf Pfandleiherlaubnis ist für Betriebe, die ihren Betriebssitz im Landkreis Augsburg haben, beim Landratsamt Augsburg zu stellen.
Notwendige Unterlagen:
- Reisepass oder Personalausweis
- Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei Behörden
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Bestätigung Einträge Schuldnerverzeichnis
- Bestätigung Einträge Verzeichnis Insolvenzgericht
- Versicherungsnachweis
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Ansprechperson
Alexander Greifenegger