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Reisegewerbe

Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine Niederlassung zu haben

  • Waren feilbietet oder ankauft,
  • für Waren Bestellungen aufsucht
  • Dienstleistungen anbietet oder
  • als Schausteller oder nach Schaustellerart tätig ist.


Notwendige Unterlagen:

  • Personalausweis bzw. auflagenfreier Pass mit einer Aufenthaltserlaubnis bzw. -berechtigung
  • Amtliches Führungszeugnis (zu beantragen über Wohnsitzgemeinde)
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (zu beantragen über Wohnsitzgemeinde)
  • 1 Lichtbild neueren Datums
  • zusätzlich bei der Abgabe von Lebensmitteln: Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (sog. Gesundheitszeugnis)
  • zusätzlich bei Schaustellertätigkeit: Haftpflichtversicherung

Online-Formulare

Tatjana Manhart
Telefon:
0821 3102 2259
Fax:
0821 3102 1259
E-Mail:
Sandra Rehm
Telefon:
0821 3102 2179
Fax:
0821 3102 1179
E-Mail: