Reisegewerbe
Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine Niederlassung zu haben
- Waren feilbietet oder ankauft,
- für Waren Bestellungen aufsucht
- Dienstleistungen anbietet oder
- als Schausteller oder nach Schaustellerart tätig ist.
Notwendige Unterlagen:
- Personalausweis bzw. auflagenfreier Pass mit einer Aufenthaltserlaubnis bzw. -berechtigung
- Amtliches Führungszeugnis (zu beantragen über Wohnsitzgemeinde)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (zu beantragen über Wohnsitzgemeinde)
- 1 Lichtbild neueren Datums
- zusätzlich bei der Abgabe von Lebensmitteln: Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (sog. Gesundheitszeugnis)
- zusätzlich bei Schaustellertätigkeit: Haftpflichtversicherung
Online-Formulare
Ansprechperson
Tatjana Manhart
Sandra Rehm