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Das betrifft sowohl die Hauptgeschäftsstelle in Augsburg sowie auch die Zweiggeschäftsstelle in Schwabmünchen. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, dies bei ihrer Terminplanung zu beachten.

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Spielhallen

Wer gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein Unternehmen betreiben will, das sich ausschließlich oder überwiegend mit der Aufstellung von Spielgeräten oder der Veranstaltung anderer Spiele beschäftigt, benötigt eine Spielhallenerlaubnis.

Diese Erlaubnis ist personen- und objektbezogen. Daneben kann es unter Umständen erforderlich sein, dass auch noch andere Genehmigungen (wie z. B. Baugenehmigung oder Automatenaufstellerlaubnis) eingeholt werden müssen.

 

Notwendige Unterlagen:

  • Personalausweis bzw. auflagenfreier Pass mit Aufenthaltserlaubnis bzw. Aufenthaltsberechtigung
  • Amtliches Führungszeugnis (zu beantragen über Wohnsitzgemeinde)
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (zu beantragen über Wohnsitzgemeinde)
  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
  • Bestätigung des für den Aufenthaltsort zuständigen Amtsgericht - Insolvenzgericht -, dass kein Insolvenzverfahren anhängig ist
  • Grundrissplan (Maßstab 1:100)

 

zusätzlich bei Antragstellung für juristische Personen:

  • Handelsregisterauszug
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (zu beantragen über Betriebsgemeinde) — entfällt bei Neugründung

 

Stefan Golling
Telefon:
0821 3102 2297
Fax:
0821 3102 1297
E-Mail: