Versteigerererlaubnis
Wer gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, fremde Grundstücke oder fremde Rechte versteigern will, bedarf einer Erlaubnis (§ 34 b Gewerbeordnung). Der Antrag auf Versteigerererlaubnis ist für Betriebe, die ihren Betriebssitz im Landkreis Augsburg haben, beim Landratsamt Augsburg zu stellen.
Notwendige Unterlagen:
- Kopie Reisepass/Personalausweis
- Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei Behörden
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Bestätigung Einträge Schuldnerverzeichnis
- Bestätigung Einträge Verzeichnis Insolvenzgericht
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Ansprechperson
Alexander Greifenegger