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Versteigerererlaubnis

Wer gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, fremde Grundstücke oder fremde Rechte versteigern will, bedarf einer Erlaubnis (§ 34 b Gewerbeordnung). Der Antrag auf Versteigerererlaubnis ist für Betriebe, die ihren Betriebssitz im Landkreis Augsburg haben, beim Landratsamt Augsburg zu stellen.


Notwendige Unterlagen:

  • Kopie Reisepass/Personalausweis
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei Behörden
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
  • Bestätigung Einträge Schuldnerverzeichnis
  • Bestätigung Einträge Verzeichnis Insolvenzgericht

 

Alexander Greifenegger
Telefon:
(0821) 3102-2261
Fax:
(0821) 3102-1261
E-Mail: