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Sicherheitsrecht

Gemeinsam mit der Regierung und den Gemeinden ist das Landratsamt zuständig für das eigentliche Sicherheitsrecht (Landesstraf- und Verordnungsgesetz — LStVG). Dieses Gesetz tritt immer dann in Kraft, wenn Gefahren für die Sicherheit drohen, für die es keine speziellen Gesetze gibt, wie zum Beispiel

  • Manöverangelegenheiten
  • Vereins- und Sammlungsgesetz
  • Versammlungsgesetz
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