Sicherheitsrecht
Gemeinsam mit der Regierung und den Gemeinden ist das Landratsamt zuständig für das eigentliche Sicherheitsrecht (Landesstraf- und Verordnungsgesetz — LStVG). Dieses Gesetz tritt immer dann in Kraft, wenn Gefahren für die Sicherheit drohen, für die es keine speziellen Gesetze gibt, wie zum Beispiel
- Manöverangelegenheiten
- Vereins- und Sammlungsgesetz
- Versammlungsgesetz
Ansprechperson
Christoph Liebert
Christoph Lück