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Das Staatliche Schulamt für den Landkreis Augsburg zieht im November von der Außenstelle in der Bahnhofstraße 17 in das Haupthaus des Landratsamtes am Prinzregentenplatz 4 in Augsburg um. Während des Umzugs ist die telefonische Erreichbarkeit zeitweise eingeschränkt

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Waffen & Sprengstoffrecht

Der Umgang mit Waffen jeglicher Art, d. h. Schusswaffen, Messer, Schlagstöcke etc., ist im Waffengesetz geregelt. Der Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung ist in diesem Zusammenhang dafür zuständig, dass Gefahren von der Bevölkerung abgewendet werden und die öffentliche Sicherheit gewährleistet ist.

Schützen, Waffensammler oder Jäger benötigen für den befugten Umgang mit Waffen eine behördliche Erlaubnis. Diese kann beim Landratsamt beantragt werden.

Christoph Liebert
Telefon:
0821 3102 2236
Fax:
0821 3102 1236
E-Mail:
Christoph Lück
Telefon:
0821 3102 2596
Fax:
0821 3102 1596
E-Mail:
Simone Ott
Telefon:
0821 3102 2129
Fax:
E-Mail:
Richard Schmied
Telefon:
0821 3102 2235
Fax:
0821 3102 1235
E-Mail: