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Das betrifft sowohl die Hauptgeschäftsstelle in Augsburg sowie auch die Zweiggeschäftsstelle in Schwabmünchen. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, dies bei ihrer Terminplanung zu beachten.

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Waffen & Sprengstoffrecht

Der Umgang mit Waffen jeglicher Art, d. h. Schusswaffen, Messer, Schlagstöcke etc., ist im Waffengesetz geregelt. Der Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung ist in diesem Zusammenhang dafür zuständig, dass Gefahren von der Bevölkerung abgewendet werden und die öffentliche Sicherheit gewährleistet ist.

Schützen, Waffensammler oder Jäger benötigen für den befugten Umgang mit Waffen eine behördliche Erlaubnis. Diese kann beim Landratsamt beantragt werden.

Christoph Liebert
Telefon:
0821 3102 2236
Fax:
0821 3102 1236
E-Mail:
Christoph Lück
Telefon:
0821 3102 2596
Fax:
0821 3102 1596
E-Mail:
Simone Ott
Telefon:
0821 3102 2129
Fax:
E-Mail:
Richard Schmied
Telefon:
0821 3102 2235
Fax:
0821 3102 1235
E-Mail: