Jobcenter Augsburger Land bleibt am 11. Dezember geschlossen
Das betrifft sowohl die Hauptgeschäftsstelle in Augsburg sowie auch die Zweiggeschäftsstelle in Schwabmünchen. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, dies bei ihrer Terminplanung zu beachten.
Alle InformationenAusnahmen der Alterserfordernis in Schießstätten
Die zuständige Waffenbehörde kann in besonderen Fällen einem Kind unter 12 Jahren, welches für einen Einsatz im Leistungssport besonders geeignet ist, eine Ausnahme von dem Mindestalter für das Schießen auf einer Schießstätte bewilligen.
Notwendige Unterlagen:
- Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 27 Abs. 4 WaffG
- ärztliches Attest (zwingend erforderlich bei Kindern unter 10 Jahren)
- Bestätigung des Vereins über schießsportliche Begabung des Kindes
Je nach Einzelfall können auch weitere Unterlagen gefordert werden.
Gebühren:
Die Kosten richten sich nach der Kostenverordnung zum Waffengesetz.
Ansprechperson
Christoph Liebert
Christoph Lück
Richard Schmied