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Das betrifft sowohl die Hauptgeschäftsstelle in Augsburg sowie auch die Zweiggeschäftsstelle in Schwabmünchen. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, dies bei ihrer Terminplanung zu beachten.

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Ausnahmen der Alterserfordernis in Schießstätten

Die zuständige Waffenbehörde kann in besonderen Fällen einem Kind unter 12 Jahren, welches für einen Einsatz im Leistungssport besonders geeignet ist, eine Ausnahme von dem Mindestalter für das Schießen auf einer Schießstätte bewilligen.
 

Notwendige Unterlagen:

  • Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 27 Abs. 4 WaffG
  • ärztliches Attest (zwingend erforderlich bei Kindern unter 10 Jahren)
  • Bestätigung des Vereins über schießsportliche Begabung des Kindes

Je nach Einzelfall können auch weitere Unterlagen gefordert werden.

 

 Gebühren:

 Die Kosten richten sich nach der Kostenverordnung zum Waffengesetz.

Christoph Liebert
Telefon:
0821 3102 2236
Fax:
0821 3102 1236
E-Mail:
Christoph Lück
Telefon:
0821 3102 2596
Fax:
0821 3102 1596
E-Mail:
Richard Schmied
Telefon:
0821 3102 2235
Fax:
0821 3102 1235
E-Mail: