Jobcenter Augsburger Land bleibt am 11. Dezember geschlossen
Das betrifft sowohl die Hauptgeschäftsstelle in Augsburg sowie auch die Zweiggeschäftsstelle in Schwabmünchen. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, dies bei ihrer Terminplanung zu beachten.
Alle InformationenEuropäischer Feuerwaffenpass
Für Reisen in und durch Staaten, die der Europäischen Union angehören sowie der Schweiz, Norwegen und Island, bei denen Sie Waffen mitnehmen wollen, z. B. bei Jagdreisen und zur Teilnahme an Schießwettbewerben, benötigen Sie einen Europäischen Feuerwaffenpass. Dieser dient der Legitimation der Waffen innerhalb der EU.
In verschiedenen EU-Staaten ist vor der Einreise die Eintragung der Zustimmung zu der Waffeneinfuhr in den Feuerwaffenpass einzuholen. In Zweifelsfällen erkundigen Sie sich bei der jeweiligen Botschaft/Konsulat. Der Feuerwaffenpass ersetzt im Bundesgebiet jedoch nicht die Waffenbesitzkarte.
Notwendige Unterlagen:
- Antrag
- Personalausweis oder Reisepass
- Waffenbesitzkarte in der die mitzuführende Waffe eingetragen ist
- ein Passbild
Es können je nach Einzelfall auch weitere Unterlagen gefordert werden.
Gebühren:
Die Kosten richten sich nach der Kostenverordnung zum Waffengesetz.