Europäischer Feuerwaffenpass
Für Reisen in und durch Staaten, die der Europäischen Union angehören sowie der Schweiz, Norwegen und Island, bei denen Sie Waffen mitnehmen wollen, z. B. bei Jagdreisen und zur Teilnahme an Schießwettbewerben, benötigen Sie einen Europäischen Feuerwaffenpass. Dieser dient der Legitimation der Waffen innerhalb der EU.
In verschiedenen EU-Staaten ist vor der Einreise die Eintragung der Zustimmung zu der Waffeneinfuhr in den Feuerwaffenpass einzuholen. In Zweifelsfällen erkundigen Sie sich bei der jeweiligen Botschaft/Konsulat. Der Feuerwaffenpass ersetzt im Bundesgebiet jedoch nicht die Waffenbesitzkarte.
Notwendige Unterlagen:
- Antrag
- Personalausweis oder Reisepass
- Waffenbesitzkarte in der die mitzuführende Waffe eingetragen ist
- ein Passbild
Es können je nach Einzelfall auch weitere Unterlagen gefordert werden.
Gebühren:
Die Kosten richten sich nach der Kostenverordnung zum Waffengesetz.