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Das betrifft sowohl die Hauptgeschäftsstelle in Augsburg sowie auch die Zweiggeschäftsstelle in Schwabmünchen. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, dies bei ihrer Terminplanung zu beachten.

Alle Informationen

Europäischer Feuerwaffenpass

Für Reisen in und durch Staaten, die der Europäischen Union angehören sowie der Schweiz, Norwegen und Island, bei denen Sie Waffen mitnehmen wollen, z. B. bei Jagdreisen und zur Teilnahme an Schießwettbewerben, benötigen Sie einen Europäischen Feuerwaffenpass. Dieser dient der Legitimation der Waffen innerhalb der EU.

In verschiedenen EU-Staaten ist vor der Einreise die Eintragung der Zustimmung zu der Waffeneinfuhr in den Feuerwaffenpass einzuholen. In Zweifelsfällen erkundigen Sie sich bei der jeweiligen Botschaft/Konsulat. Der Feuerwaffenpass ersetzt im Bundesgebiet jedoch nicht die Waffenbesitzkarte.

 

Notwendige Unterlagen:

  • Antrag
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Waffenbesitzkarte in der die mitzuführende Waffe eingetragen ist
  • ein Passbild

Es können je nach Einzelfall auch weitere Unterlagen gefordert werden.

 

Gebühren:

Die Kosten richten sich nach der Kostenverordnung zum Waffengesetz.

Christoph Liebert
Telefon:
0821 3102 2236
Fax:
0821 3102 1236
E-Mail:
Christoph Lück
Telefon:
0821 3102 2596
Fax:
0821 3102 1596
E-Mail:
Richard Schmied
Telefon:
0821 3102 2235
Fax:
0821 3102 1235
E-Mail: