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Waffenbesitzkarte

Zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen benötigen Sie eine Waffenbesitzkarte. Hierfür ist ein formeller Antrag zu stellen. Von der Waffenbesitzkarte ausgenommen sind lediglich der Erwerb von Gas- und Schreckschusswaffen (Führen jedoch nur mit Kleinem Waffenschein), sowie Luftdruck- Federdruck- und CO2-Waffen, die ein entsprechendes Prüfzeichen aufweisen. Diese Waffen dürfen ab 18 Jahren frei erworben werden.


Für Sportschützen wird auf Antrag und bei Vorlage einer Bedürfnisbescheinigung eines anerkannten Schießsportverbandes eine Waffenbesitzkarte für Sportschützen (gelbe WBK) erteilt. Diese berechtigt zum Erwerb von Einzellader-Langwaffen, Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen, einläufigen Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und von mehrschüssigen Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen).
 

Voraussetzungen:

Zuverlässigkeit und persönliche Eignung, Sachkunde und Bedürfnis (Ausnahme: Bei Erben wird kein Sachkunde- und Bedürfnisnachweis gefordert).

Ihre Zuverlässigkeit wird generell durch uns überprüft. Nachweis der Sachkunde und des Bedürfnisses sind vom Antragsteller zu erbringen.

 

Notwendige Unterlagen:

  • Antrag
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Aufbewahrungsnachweis sowie bei
  • Sportschützen: Bedürfnisbescheinigung Ihres schießsportlichen Verbandes — die Bedürfnisbescheinigung des Schützenvereins genügt hierfür nicht; Sachkundenachweis
  • Jäger: gültigen Jagdschein
  • Erben: Erbnachweis, ggf. Verzichtserklärung der übrigen Erben
  • Sammler: Sachkundenachweis, Nachweis über die kulturhistorische Bedeutung des beantragten Sammelgebietes
     

Gebühren:

Die Kosten richten sich nach der Kostenverordnung zum Waffengesetz.

Christoph Liebert
Telefon:
0821 3102 2236
Fax:
0821 3102 1236
E-Mail:
Christoph Lück
Telefon:
0821 3102 2596
Fax:
0821 3102 1596
E-Mail:
Richard Schmied
Telefon:
0821 3102 2235
Fax:
0821 3102 1235
E-Mail: