Bundesweiter Warntag am 12. September
Am Donnerstag, 12. September 2024, werden bundesweit verschiedene Warnsysteme für den Bevölkerungsschutz getestet. Um 11 Uhr erfolgen Testwarnungen über verschiedene Kanäle, um die Funktionalität der Systeme zu überprüfen und aufeinander abzustimmen. Wichtig: Es erfolgt keine Entwarnung!
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Landratsamt am 17. September nachmittags geschlossen
Am Dienstag, 17. September 2024, bleibt das Landratsamt Augsburg aufgrund einer internen Veranstaltung nachmittags ab 13 Uhr geschlossen. Dies betrifft neben dem Hauptgebäude am Augsburger Prinzregentenplatz auch alle weiteren Dienststellen in Augsburg, Diedorf, Gersthofen, Stadtbergen und Schwabmünchen. Das Jobcenter Augsburger Land hat an diesem Tag regulär geöffnet.
Alle InformationenWaffenbesitzkarte
Zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen benötigen Sie eine Waffenbesitzkarte. Hierfür ist ein formeller Antrag zu stellen. Von der Waffenbesitzkarte ausgenommen sind lediglich der Erwerb von Gas- und Schreckschusswaffen (Führen jedoch nur mit Kleinem Waffenschein), sowie Luftdruck- Federdruck- und CO2-Waffen, die ein entsprechendes Prüfzeichen aufweisen. Diese Waffen dürfen ab 18 Jahren frei erworben werden.
Für Sportschützen wird auf Antrag und bei Vorlage einer Bedürfnisbescheinigung eines anerkannten Schießsportverbandes eine Waffenbesitzkarte für Sportschützen (gelbe WBK) erteilt. Diese berechtigt zum Erwerb von Einzellader-Langwaffen, Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen, einläufigen Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und von mehrschüssigen Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen).
Voraussetzungen:
Zuverlässigkeit und persönliche Eignung, Sachkunde und Bedürfnis (Ausnahme: Bei Erben wird kein Sachkunde- und Bedürfnisnachweis gefordert).
Ihre Zuverlässigkeit wird generell durch uns überprüft. Nachweis der Sachkunde und des Bedürfnisses sind vom Antragsteller zu erbringen.
Notwendige Unterlagen:
- Antrag
- Personalausweis oder Reisepass
- Aufbewahrungsnachweis sowie bei
- Sportschützen: Bedürfnisbescheinigung Ihres schießsportlichen Verbandes — die Bedürfnisbescheinigung des Schützenvereins genügt hierfür nicht; Sachkundenachweis
- Jäger: gültigen Jagdschein
- Erben: Erbnachweis, ggf. Verzichtserklärung der übrigen Erben
- Sammler: Sachkundenachweis, Nachweis über die kulturhistorische Bedeutung des beantragten Sammelgebietes
Gebühren:
Die Kosten richten sich nach der Kostenverordnung zum Waffengesetz.