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Waffenschein

Zum Führen von Schusswaffen in der Öffentlichkeit, also außerhalb Ihrer Wohnung oder Ihres befriedeten Besitztums, benötigen Sie einen Waffenschein oder Kleinen Waffenschein. Bei öffentlichen Veranstaltungen ist das Führen von Waffen jeder Art generell verboten.


Voraussetzungen

Persönliche Zuverlässigkeit und Eignung, Sachkunde und Bedürfnis. Die Zuverlässigkeit und persönliche Eignung wird durch uns überprüft.


Waffenschein

Zum Nachweis der Sachkunde ist in der Regel eine Prüfung vor einer staatlich anerkannten Sachkundekommission erforderlich. Ein Bedürfnis kann nur dann vorliegen, wenn der Antragsteller nachweislich wesentlich mehr an Leib und Leben gefährdet ist als die Allgemeinheit.


Kleiner Waffenschein

Für das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit "PTB"-Zeichen ist ein Kleiner Waffenschein erforderlich. Hierfür ist ein besonderes Bedürfnis nicht nachzuweisen.


Notwendige Unterlagen:

  • Antrag
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Für den Waffenschein wird zusätzlich ein Bedürfnis gefordert
  • Es können je nach Einzelfall auch weitere Unterlagen gefordert werden

 

Gebühren:

Die Kosten richten sich nach der Kostenverordnung zum Waffengesetz.

Christoph Liebert
Telefon:
0821 3102 2236
Fax:
0821 3102 1236
E-Mail:
Christoph Lück
Telefon:
0821 3102 2596
Fax:
0821 3102 1596
E-Mail:
Richard Schmied
Telefon:
0821 3102 2235
Fax:
0821 3102 1235
E-Mail: