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Interne Veranstaltungen am 4. und 11. Dezember 2025 Die Hauptgeschäftsstelle des Jobcenters Augsburger Land in der Hermanstraße in Augsburg bleibt am Donnerstag, 11. Dezember 2025, ab 9.45 Uhr wegen einer internen Veranstaltung geschlossen. Die Zweiggeschäftsstelle des Jobcenters Augsburger Land in der Fuggerstraße in Schwabmünchen bleibt am Donnerstag 4. Dezember 2025, ab 9.45 Uhr wegen einer internen Veranstaltung geschlossen. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, dies bei ihrer Terminplanung zu berücksichtigen.

Alle Informationen

Vogelgrippe

Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest in Kleinhaltungen

Für einen Schutz der Haus- und Nutzgeflügelbestände vor einem HPAIV-Eintrag ist die Einhaltung der bekannten Präventions- und Biosicherheitsmaßnahmen (Empfehlungen für Biosicherheitsmaßnahmen) durch die Tierhalter entscheidend. Diese Maßnahmen sind gesetzlich vorgeschrieben und sollten regelmäßig überprüft und gegeben falls angepasst werden. Dies gilt besonders für Geflügelhaltungen mit Auslauf und für Freilandhaltungen, bei denen direkte Kontaktmöglichkeiten des Haus- und Nutzgeflügels zu Wildvögeln bestehen. Zur Überprüfung der Biosicherheit im eigenen Betrieb können Tierhalter die so genannte „AI-Risikoampel‟ der Universität Vechta kostenlos und anonym verwenden. 
Jäger, die mit Federwild in Berührung gekommen sind, sollten keinen Kontakt mit dem Geflügel haben.

Das LGL führt ganzjährig Monitoring-Untersuchungen bei verendet aufgefundenen Wildvögeln durch. Auffälliges Verhalten und mehrere tote Wildvögel an einer Stelle, vor allem bei Wassergeflügel, sollten umgehend dem Veterinäramt gemeldet werden. Verendete Wildvögel sollten nicht angefasst werden.


Meldepflicht und Verhalten bei Auffälligkeiten


Tierhalterinnen und Tierhalter sind verpflichtet, auf mögliche Erkrankungen bei ihrem Nutzgeflügel zu achten und bei Auffälligkeiten unverzüglich tierärztlichen Rat einzuholen.
Des Weiteren verweisen wir auf die gesammelten Anforderungen für Geflügelhaltungen in unserem Merkblatt zur Hühnerhaltung (Hobbyhaltung) und das darin verlinkte „Merkblatt Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest in Kleinhaltungen“ des FLI.
 

Grundlegende Information zur Meldepflicht von Geflügelhaltungen


Meldepflicht beim Veterinäramt
Vor dem Hintergrund des Geflügelpestgeschehens in Deutschland werden Tierhalter von Geflügel an ihre Anzeige- und Registrierungspflicht gemäß § 26 Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV) erinnert. Jeder Halter von Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Tauben, Truthühnern, Wachteln oder Laufvögeln ist, unabhängig von der Größe des Bestandes, verpflichtet, seinen Betrieb vor Beginn der Tätigkeit dem Veterinäramt unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift und der Anzahl der im Jahresdurchschnitt gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres Standortes, bezogen auf die jeweilige Tierart, anzuzeigen. Auch Änderungen sind unverzüglich anzuzeigen.

Meldepflicht beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Augsburg
Neben der Meldepflicht beim Veterinäramt sind zudem Geflügelhaltungen unverzüglich dem

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) in Augsburg
Bismarckstraße 62
86391 Stadtbergen
Tel.: 0821 430 020 
Fax: 0821 430 021 111
E-Mail: [email protected]

anzuzeigen. Den Vordruck zur Anzeige der Meldepflicht finden Sie Antrag auf Zuteilung einer Betriebsnummer/Registriernummer.
 

Kontaktdaten Veterinäramt des Landratsamtes Augsburg:
Telefonnummer: 0821 3102 2264
E-Mail: vet-amt@remove-this.LRA-a.bayern.de

Prinzregentenplatz 4
86150 Augsburg
Öffnungszeiten:
Mo. bis Fr. 07:30 - 12:30
Do. 14:00 - 17:30