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Arzneimittelüberwachung

Um zu gewährleisten, dass Tierarzneimittel wirksam und sicher sind und Rückstände von Tierarzneimitteln in Lebensmitteln vermieden werden, bestehen zahlreiche rechtliche Regelungen. In landwirtschaftlichen Tierhaltungen werden durch die Veterinärbehörden Kontrollen zur Anwendung von Tierarzneimitteln durchgeführt. Der Landwirt muss Dokumentationen über die Anwendung an seinen Tieren führen und darf verschreibungspflichtige Tierarzneimittel nur nach Anweisung durch den Tierarzt verwenden.

 

Kontakt:
Tel.: 0821 3102 2264
E-Mail: vet-amt@remove-this.LRA-a.bayern.de