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Das betrifft sowohl die Hauptgeschäftsstelle in Augsburg sowie auch die Zweiggeschäftsstelle in Schwabmünchen. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, dies bei ihrer Terminplanung zu beachten.

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Herstellung tierischer Lebensmittel

Um hygienisch einwandfreie und unbedenkliche Lebensmittel sicherstellen zu können, ist die Einhaltung hygienischer Grundvoraussetzungen unerlässlich. Dies gilt sowohl für die Räumlichkeiten in denen Lebensmittel gewonnen, verarbeitet oder zubereitet werden, als auch für die Herstellung der Lebensmittel und die am Herstellungsprozess beteiligten Mitarbeiter in den Lebensmittelbetrieben. Die Überwachung der Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen und Vorschriften obliegt der Lebensmittelüberwachung.

 

Branchenspezifische Informationen zu den maßgeblichen rechtlichen Anforderungen hinsichtlich der Lebensmittelhygiene für Lebensmittelverarbeiter, Lebensmittelhandel, Gaststätten und Imbisse, Mobile Imbisse und Verkaufsstände finden sich auf der Webseite onlinehilfe-lebensmittelhygiene.de Erarbeitet von der IHK gemeinsam mit dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt- und Verbraucherschutz.

 

Kontakt:
Tel.: 0821 3102 2264
E-Mail: vet-amt@remove-this.LRA-a.bayern.de