Jobcenter Augsburger Land bleibt am 11. Dezember geschlossen
Das betrifft sowohl die Hauptgeschäftsstelle in Augsburg sowie auch die Zweiggeschäftsstelle in Schwabmünchen. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, dies bei ihrer Terminplanung zu beachten.
Alle InformationenTierschutzangelegenheiten
Die Tierschutzgesetzgebung dient dem Schutz und dem Wohlbefinden des Tieres. Im Grundsatz dürfen einem Tier nicht ungerechtfertigt Schmerzen, Schäden oder Leiden zugefügt werden. Grundlage ist das Tierschutzgesetz.
Auch nach Inbetriebnahme werden die Einrichtungen (z. B. Nutztierhaltungen, Schlachthöfe, Versuchstierhaltungen) regelmäßig durch die Amtstierärzte kontrolliert, um die Einhaltung der Tierschutzanforderungen sicherzustellen. Anforderungen an die Haltung von Nutztieren (z. B. Kälber, Schweine, Legehennen, Masthähnchen, Kaninchen) sind in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung aufgeführt (siehe Links). Selbst ohne konkreten Verdacht sind jederzeit Kontrollen durch die zuständige Behörde möglich.
Kontakt:
Tel.: 0821 3102 2264
E-Mail: vet-amt@remove-this.LRA-a.bayern.de
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Links
- Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
- Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz - Merkblätter zur Tierhaltung
- Tierschutzgutachten - Tierschutzleitlinien (einschl. Leitlinien zur Ausrichtung von Tierbörsen)
- TierschutznutztierhaltungsVO
- Förderrichtlinie 'Investition Herdenschutz Wolf' (FöRIHW)
- Herdenschutz - Institut für Tierzucht