Das Landratsamt Augsburg bleibt am 20. Juni 2025 geschlossen
Dies betrifft neben dem Hauptgebäude am Augsburger Prinzregentenplatz auch alle weiteren Dienststellen in Augsburg, Gersthofen, Schwabmünchen und Stadtbergen. Das Jobcenter Augsburger Land hat an diesem Tag regulär geöffnet. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, dies bei ihrer Terminplanung zu berücksichtigen.
Alle InformationenTierschutzangelegenheiten
Die Tierschutzgesetzgebung dient dem Schutz und dem Wohlbefinden des Tieres. Im Grundsatz dürfen einem Tier nicht ungerechtfertigt Schmerzen, Schäden oder Leiden zugefügt werden. Grundlage ist das Tierschutzgesetz.
Auch nach Inbetriebnahme werden die Einrichtungen (z. B. Nutztierhaltungen, Schlachthöfe, Versuchstierhaltungen) regelmäßig durch die Amtstierärzte kontrolliert, um die Einhaltung der Tierschutzanforderungen sicherzustellen. Anforderungen an die Haltung von Nutztieren (z. B. Kälber, Schweine, Legehennen, Masthähnchen, Kaninchen) sind in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung aufgeführt (siehe Links). Selbst ohne konkreten Verdacht sind jederzeit Kontrollen durch die zuständige Behörde möglich.
Kontakt:
Tel.: 0821 3102 2264
E-Mail: vet-amt@remove-this.LRA-a.bayern.de
Downloads
Links
- Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
- Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz - Merkblätter zur Tierhaltung
- Tierschutzgutachten - Tierschutzleitlinien (einschl. Leitlinien zur Ausrichtung von Tierbörsen)
- TierschutznutztierhaltungsVO
- Förderrichtlinie 'Investition Herdenschutz Wolf' (FöRIHW)
- Herdenschutz - Institut für Tierzucht