Kommunale Gleichstellungsstelle/Frauenbeauftragte

Die Kommunale Gleichstellungsstelle hat die Aufgabe, den Vollzug des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes zu fördern und zu überwachen. Sie setzt sich daher insbesondere für die Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern, für die Chancengleichheit beider Geschlechter und für die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein.

Das Angebot der Gleichstellungsstelle richtet sich an alle Beschäftigten des Landratsamtes Augsburg und an die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Augsburg.


Aufgabengebiete der Kommunalen Gleichstellungsstelle

  • Förderung und Überwachung des Vollzugs des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes und des Gleichstellungskonzeptes
  • Förderung der Gesetzesdurchführung mit eigenen Initiativen
  • Verbesserung der Situation von Frauen
  • Vorantreiben von Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Mitwirkung bei allen Angelegenheiten, die grundsätzliche Bedeutung für die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die Sicherung der Chancengleichheit haben 
  • Beratung zu Gleichstellungsfragen und Unterstützung der Beschäftigten in Einzelfällen
  • Neutrale Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger sowie für Beschäftigte
  • Beratung für Menschen, die sich in Ehe, Familie, Beruf und Gesellschaft benachteiligt fühlen
  • Vermittlungsstelle für Ratsuchende
  • Beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss

Gleichstellungsstelle