Social Media

Der Landkreis Augsburg auf Facebook, Instagram und YouTube

 

Mit seinen Social-Media-Kanälen möchte der Landkreis Augsburg aktuell und zuverlässig informieren. Zudem haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, auf unkompliziertem Weg, mit der Verwaltungsbehörde in Verbindung zu treten. Aktuell gibt es den offiziellen Facebook-Kanal des Landkreises Augsburg @LandkreisAugsburg, den Youtube-Kanal Landkreis Augsburg und den Instagram-Kanäle @landkreis_augsburg.

 

Facebook: @LandkreisAugsburg

Auf dem offiziellen Facebook-Kanal des Landkreises Augsburg posten wir Videos, Bilder und News aus der Verwaltung und dem Landkreis. 

 

Instagram: @landkreis_augsburg 

#landkreisaugsburg: Auf unserem Instagram-Kanal zeigen wir Veranstaltungen, Freizeittipps, Sport, Kultur und sämtliche Highlights des Landkreises Augsburg in Stories und Bildern. Wer seine Eindrücke mit uns teilen will, taggt sein Bild mit #landkreisaugsburg oder #meinlieblingsplatz.

 

YouTube: Landkreis Augsburg

Hier findet Ihr alle Videos des Landkreises Augsburg.


Netiquette

 

Für einen angenehmen und konstruktiven Dialog im Sinne aller Nutzerinnen und Nutzer gilt auf allen unseren Social-Media-Seiten folgende Netiquette:

 

  • Unsere Seiten beinhalten Inhalte rund um das Landratsamt und den Landkreis Augsburg. Themenfremde Beiträge sowie Werbung und Spam entfernen wir gegebenenfalls ohne Begründung.
  • Die Beiträge des Social-Media-Teams von Landkreis Augsburg sind am Landkreis-Logo erkennbar. Alle anderen Nutzer, die mit ihrem privaten Profil aktiv sind, sprechen als Privatperson und nicht im Namen von Landkreis Augsburg.
  • Zum respektvollen Miteinander gehört es, die Meinungen anderer Personen gelten zu lassen.
  • Über Anregungen und Wünsche freuen wir uns.
  • Konstruktive Kritik sehen wir gerne, am besten im sachlichen Ton.
     

Wir behalten uns vor, Beiträge zu löschen oder in den Kommentaren zu entfernen und/oder gegebenenfalls Profile zu sperren, bei:

  • Beleidigungen, Angriffen auf die Menschenwürde, Diskriminierungen
  • Themenfremden Beiträgen, Spam und Werbung sowie
  • anstößigen, jugendgefährdenden, rechts- und sicherheitsrelevanten Inhalten
     

Bitte beachtet auch:

  • Es handelt sich um öffentliche Seiten. Einträge sind daher im Internet öffentlich einsehbar. Bitte postet keine persönlichen Daten (Telefonnummern, Adressen etc.). Bei allen Beiträgen muss das Urheberrecht beachtet werden.
  • Der Landkreis Augsburg als Betreiber der Seiten übernimmt keine Haftung oder Verantwortung für von Nutzern eingestellte Kommentare und Verlinkungen.

Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele auf den Social-Media-Kanälen des Landkreises Augsburg:

Die Teilnahme an Gewinnspielen auf den Social-Media-Kanälen des Landkreises Augsburg, nachfolgend Betreiber oder Veranstalter genannt, ist kostenlos und richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen.


Ablauf des Gewinnspiels
Die Dauer eines Gewinnspiels erstreckt sich lediglich in dem im Social-Media-Beitrag genannten Zeitraum. Innerhalb dieses Zeitraums erhalten Nutzerinnen und Nutzer online die Möglichkeit, am Gewinnspiel teilzunehmen.


Teilnahme
Um am Gewinnspiel teilzunehmen, sind die im jeweiligen Beitrag stehenden Anforderungen zu erfüllen (z. B. Folgen, Liken, Kommentieren). Die Teilnahme ist nur innerhalb des Teilnahmezeitraums möglich. Nach Teilnahmeschluss eingehende Einsendungen werden bei der Auslosung nicht berücksichtigt.

Pro Teilnehmerin bzw. Teilnehmer nimmt nur eine übermittelte Anmeldung am Gewinnspiel teil. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos.


Teilnahmeberechtigte
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die Ihren Wohnsitz in Deutschland und das 18. Lebensjahr vollendet haben. 

Sollte ein Teilnehmender in seiner Geschäftsfähigkeit eingeschränkt sein, bedarf es der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters.

Zudem behält sich der Betreiber vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, beispielsweise

(a) bei Manipulationen im Zusammenhang mit Zugang zum oder Durchführung des Gewinnspiels, (b) bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, (c) bei unlauterem Handeln oder (d) bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel.

Die Ermittlung der Gewinnerinnen und Gewinner erfolgt nach Teilnahmeschluss im Rahmen einer auf dem Zufallsprinzip beruhenden Verlosung unter allen Teilnehmenden. Ist das Gewinnspiel mit einer Aufgabe verknüpft, kommen ausschließlich diejenigen Teilnehmenden in die Verlosung, welche die Aufgabe korrekt durchgeführt haben.

Die Gewinner der Verlosung werden zeitnah über eine gesonderte E-Mail über den Gewinn informiert.

Die Aushändigung des Gewinns erfolgt ausschließlich an die Gewinnerin bzw. den Gewinner oder an den gesetzlich Vertretenden. Ein Umtausch, eine Selbstabholung sowie eine Barauszahlung des Gewinns sind nicht möglich.

Eventuell für den Versand der Gewinne anfallende Kosten übernimmt der Betreiber. Mit der Inanspruchnahme des Gewinns verbundene Zusatzkosten gehen zu Lasten des Gewinners. Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns ist der Gewinner selbst verantwortlich.

Meldet sich der Gewinner nach zweifacher Aufforderung innerhalb einer Frist von drei Wochen nicht, kann der Gewinn auf einen anderen Teilnehmenden übertragen werden.

 

Foto-Zusendungen

Sollte es sich um ein Gewinnspiel in Verbindung mit einer Foto-Zusendung handeln, erklärt sich der Teilnehmende (m/w/d) mit Übersendung seiner Fotos damit einverstanden, dass unwiderruflich sämtliche Rechte für jegliche Nutzung (u. a. für die Presse, Flyer, Plakate, Internet und Social Media) an den angefertigten Aufnahmen an den Landkreis Augsburg übertragen werden.

Die produzierten Bilder dürfen ohne jede zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung auch in veränderter Form (insbesondere elektronische Bildbearbeitung) publizistisch zur Illustration und zu Werbezwecken verwendet werden.

Der Fotograf (m/w/d) überträgt gleichzeitig alle Nutzungsrechte einschließlich Nachdruck und Weitergabe an Dritte an dem, aufgrund dieser Vereinbarung zustande gekommenen, Bildmaterial ohne zeitliche Beschränkung.

Der Fotograf (m/w/d) versichert, dass er die Urheberrechte an den übergebenen Fotos besitzt. Er tritt alle Rechte unentgeltlich an den Landkreis Augsburg ab. Bei einer Veröffentlichung wird der Fotograf (m/w/d) genannt. Der Fotograf (m/w/d) versichert, dass durch eine Veröffentlichung die Rechte Dritter (z. B. der / des Abgebildeten) nicht verletzt werden. Der Fotograf (m/w/d) stellt den Landkreis Augsburg von sämtlichen Schadensersatzansprüchen frei, die aus dem Anlass der Veröffentlichung von Dritten erhoben werden können.


Beendigung des Gewinnspiels
Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, das Gewinnspiel ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen zu beenden. Dies gilt insbesondere für jegliche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des Gewinnspiels stören oder verhindern würden.


Datenschutz
Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist die Angabe von persönlichen Daten notwendig. Die Teilnehmenden versichern, dass die von ihnen gemachten Angaben zur Person, insbesondere Vor-, Nachname und E-Mail-Adresse wahrheitsgemäß und richtig sind.

Der Veranstalter weist darauf hin, dass sämtliche personenbezogenen Daten der Teilnehmenden ohne Einverständnis weder an Dritte weitergegeben noch diesen zur Nutzung überlassen werden.

Die Teilnehmenden können die erklärte Einwilligung jederzeit widerrufen. Der Widerruf ist schriftlich an die im Impressumsbereich angegebenen Kontaktdaten des Veranstalters zu richten. Nach Widerruf der Einwilligung werden die erhobenen und gespeicherten personenbezogenen Daten der Teilnehmenden umgehend gelöscht.

 

Anwendbares Recht
Das Gewinnspiel des Betreibers unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.


Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.

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