Auslegung Antragunterlagen OQEMA

Die OQEMA GmbH, Max-Fischer-Strasse 11, 86399 Bobingen, hat beim Landratsamt Augsburg die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 4 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Lagerung von 25 t chemischen Stoffen der Gefahrenklasse „akute Toxizität“ Kategorie 1 an ihrem Standort in Bobingen beantragt.
Näheres zum Vorhaben ist den hier veröffentlichten Antragsunterlagen zu entnehmen.


Die öffentliche Bekanntmachung des Vorhabens, der Genehmigungsantrag sowie die zugehörigen Unterlagen werden gemäß den Vorgaben des § 3 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) in der Zeit vom 8. Mai 2023 bis einschließlich 7. Juni 2023 elektronisch über diese Internetseite zur Einsichtnahme bereitgestellt.


Daneben liegen der Genehmigungsantrag und die zugehörigen Unterlagen als zusätzliches Informationsangebot im Sinne des § 3 Abs. 2 PlanSiG in der Zeit

vom 8. Mai 2023 bis einschließlich 7. Juni 2023 (Auslegungsfrist)

jeweils von Montag bis Freitag während der Dienststunden bei folgenden Stellen zur allgemeinen Einsichtnahme aus:

 

  • Landratsamt Augsburg, Fachbereich Immissionsschutz Abfall- und Bodenschutzrecht,
    Prinzregentenplatz 4, 86150 Augsburg, Zimmer B 2.73,
    von Mo. – Fr. 7.30 - 12.30 Uhr und Do. 14 - 17.30 Uhr.
    Zusätzlich besteht die Möglichkeit zur Einsichtnahme während der allgemeinen Dienststunden nach vorheriger Vereinbarung unter der Telefon-Nr.: 0821 3102 2430
  • Rathaus Stadt Bobingen, Bauamt,
    Rathausplatz 1, 86399 Bobingen, 3. Stock, Zimmer 304,
    Telefon-Nr.: 08234 8002-53

 

Einwendungen gegen das Vorhaben können ab Beginn der Auslegung bis zu zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, also in der Zeit

vom 8. Mai 2023 bis einschließlich 21. Juni 2023 (Einwendungsfrist)

schriftlich oder elektronisch

  • beim Landratsamt Augsburg, Fachbereich Immissionsschutz, Abfall- und Bodenschutzrecht,
    Prinzregentenplatz 4, 86150 Augsburg, E-Mail: [email protected]remove-this.LRA-a.bayern.de
    sowie
  • bei der Stadt Bobingen, Rathausplatz 1, 86399 Bobingen,

erhoben werden.


Die erhobenen Einwendungen werden der OQEMA GmbH und den Behörden bekanntgegeben, deren Aufgabenbereich durch sie berührt wird. Auf Verlangen des Einwenders können der Name und die Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.


Hinweise zum weiteren Ablauf des Genehmigungsverfahren nach Ende der Einwendungsfrist können der hier ebenfalls veröffentlichten Bekanntmachung vom 26. April 2023 entnommen werden.


Auslegung Antragsunterlagen OQEMA